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60 Meter Stadtbahnfahrzeug für Stuttgart
#26
(22. 02. 2013, 09:07)mrvia schrieb: Zitat Ausschreibungsunterlagen:
Die maximale Streckenlängsneigung beträgt 4 % auf 2000 m Länge bzw. 6 % auf 500m langen Rampen.

Ich weiß nicht, wofür die B-Wagen zugelassen sind, aber diese Trassierungsparameter mindestens.

Mit dieser Information kann man sagen; mit dem Stadtbahnwagen B die U15 zur Ruhbank nein, aber viele andere Strecken schon.

Viele? Damit kommt der nichtmal in die HW. Alle Talquerlinien gehen nicht, U1 (Kaltentaler Abfahrt) wohl auch nicht. Was dann noch bleibt nenne ich nicht viele.

Nicht falsch verstehen: mir wäre der B-Wagen aus verschiedenen Gründen auch lieber gewesen. Aber der B-Wagen in Originalform ist für Stuttgart untauglich, hätte es eine Neukonstruktion gebraucht. Und das gilt auch für Leih- oder Testfahrzeuge.
Ein Wagen auf B-Basis hat den Nachteil, daß ein Zug aus zwei B-Wagen weniger Platz als ein Zug aus zwei DT8 bietet, und drei B-Wagen auf straßenbündigen Strecken nicht zulässig sind. Da die Überschreitung ein wenig größer als bei zwei DT8 ist weiß ich nicht, wie es sich da mit einer Sondergenehmigung verhält. In Stuttgart ist man da bei der Bahnaufsicht leider ziemlich pingelig.

Da ist ein zustätzlicher "Mittelwagen" für die DT8.12 die weitaus einfachere Lösung, insbesondere weil angeblich schon vorgesehen.
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RE: 60 Meter Stadtbahnfahrzeug für Stuttgart - von dt8.de - 22. 02. 2013, 16:46

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