15. 01. 2013, 21:42
(14. 01. 2013, 23:02)mrvia schrieb: Ich könnte mir vorstellen, das man im Rahmen einer Kernsanierung die technische Ausrüstung schon so erneuern könnte das es funktioniert. Geht nicht, ist immer schnell gesagt.Das wäre dann aber nicht mehr nur eine Kernsanierung, sondern käme m.E. eher einem kompletten Neubau gleich, da man höchstwahrscheinlich außer einer völligen technischen Entkernung auch die Rahmenkonstruktion ändern müßte. Siehe auch die Diskussion an anderer Stelle um die (un-)mögliche Ertüchtigung der beiden Prototyphälften zu einem betriebsfähigen Zug.
Interessant finde ich allerdings, daß es bei der Entwicklung des ZT4, wenn auch mit einigen Abstrichen (z.B. nur einseitig verglaste Fahrerkabine wg. der Schaltschränke) und einem Gewicht bzw. einer Achslast nahe an der "Schmerzgrenze", ja trotzdem gelungen ist, auf Basis der DT8-Grundkonstruktion ein vierachsiges Einzelfahrzeug zu schaffen. Theoretisch hätte das doch also auch für ein Regelspurfahrzeug ohne Zahnradantrieb möglich sein müssen, wurde aber wohl mangels erkennbarem Bedarf nicht weiterverfolgt. Allerdings stand da auch die andersartige Rahmenkonstruktion der MAN-Prototypen Pate und noch nichts von Duewag oder Stadler, es könnte also sein, daß genau darin heute das Problem liegt, wenn man heute einen Serienwagen-kompatiblen "T4" erschaffen wollte.
BTW: zu welcher DT8-Unterfamilie sollte er dann überhaupt kompatibel sein? 4-9 / S, 10-11 oder 12 ff? Volle Freizügigkeit dürfte wohl fast noch schwieriger umzusetzen sein als die Fahrzeugkonstruktion selbst.
Von einem reinen Beitriebwagen mit Behelfsführerstand an einem Ende halte ich übrigens nichts, da man ihn trotzdem betriebstechnisch voll ausgestalten, dann aber immer noch die Einschränkungen und Erschwernisse beim Rangieren und Ausrichten in Kauf nehmen müßte. Ein "Vorstellwagenbetrieb" mit einem mit Bremser besetzten Behelfsführerstand vorne dürfte wohl kaum eine Option sein.
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)