31. 12. 2012, 07:26
(31. 12. 2012, 00:49)dt8.de schrieb: Bei der AVG gibt es auch einige Haltepunkte, die dafür einen Kurzbahnsteig besitzen, bei dem auch nur an der ersten Türe Fahrgastwechsel stattfindet. Daß das EBA soetwas genehmigt hat wundert mich noch heute.
Die EBO lässt so was explizit zu, wenn die Sicherheit der Reisenden gewährleistet ist (hier: Durch gezieltes Öffnen der einzelnen Türen).
Bei der Reisendensicherung bei überlangen Zügen mittels Zugbegleiter oder Abschließen der Türen ist dieses Vorgehen ebenso zulässig.