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Doppeltraktion zu lange für BOStrab-Richtlinien
#24
(29. 12. 2012, 14:37)GoaSkin schrieb:
(26. 12. 2012, 22:16)dt8.de schrieb: Ein Andreaskreuz reicht, damit es keine Teilnahme am Straßenverkehr ist.

Nach §20 BoStab muss neben dem Andreaskreuz eine Sicherung mit Lichtsignalen vorhanden sein, was der Definition nach aber auch eine Ampel sein kann. Etwas gemacht werden müsste da wohl insbesondere an reinen Fußgänger-Übergängen.

Davon hat die BOStrab in §20(4) Ausnahmen definiert.
Allerdings gebe ich zu, daß bei der SSB auch solche Stellen mit Lichtsignalen gesichert sind, wo die Ausnahmen zutreffen würden.
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RE: Doppeltraktion zu lange für BOStrab-Richtlinien - von dt8.de - 29. 12. 2012, 15:06

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