27. 12. 2012, 21:29
(27. 12. 2012, 20:41)GoaSkin schrieb: De jure sind ja echte U-Bahnen wie in Berlin, Hamburg, München und Nürnberg auch Straßenbahnen, für die die BoStrab gilt.Nein, die 75-Meter-Regel gilt ja nur bei Teilnahme am Straßenverkehr, siehe §55 BOStrab.
Bei den Voll-U-Bahnen, die überhaupt keine niveaugleichen Straßenkreuzungen haben, sind ja die Fahrzeuge nicht nur knapp länger als 75m, sondern eher so lang wie eine Dreifachtraktion mit DT8 oder gar mehr.
Ist damit eine Sondergenehmigung die einzige Existenzgrundlage einer U-Bahn?