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Doppeltraktion zu lange für BOStrab-Richtlinien
#12
(26. 12. 2012, 11:46)Gleis22 schrieb: Interessant. Allerdings handelt es sich bei den Sondergenehmigungen, die Du genannt hast, aber nicht um den Regelbetrieb. Damit dürfte ein dauerhafter Einsatz vermutlich nicht machbar sein.

Die Sondergenehmigung ist für den Regelbetrieb. Sonst könnten die U6 und U7 ja auch nicht Das Stück auf der Hohenheimer Straße befahren.

Eine Doppeltraktion DT8 (4-9) ist übrigens 77,6 m lang (Einzelwagen 38,8 m). Bei den DT8.10/11 kenne ich die Länge nicht, weil ich nicht weiß, um wieviel die ausgeklappte Kupplung das Fahrzeug verlängert ;-)
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RE: Doppeltraktion zu lange für BOStrab-Richtlinien - von dt8.de - 26. 12. 2012, 22:20

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