26. 12. 2012, 11:46
Interessant. Allerdings handelt es sich bei den Sondergenehmigungen, die Du genannt hast, aber nicht um den Regelbetrieb. Damit dürfte ein dauerhafter Einsatz vermutlich nicht machbar sein.
Angenommen, es ergibt sich die Notwendigkeit, auf der U1 eine Doppeltraktion zu fahren.
Bekäme die SSB dafür auch eine Genehmigung?
Angenommen, es ergibt sich die Notwendigkeit, auf der U1 eine Doppeltraktion zu fahren.
Bekäme die SSB dafür auch eine Genehmigung?