27. 08. 2012, 20:14
(27. 08. 2012, 16:02)exil-stuttgarter schrieb: Ja, schon klar. Aber mit der Begründung, daß man es eigentlich nicht mehr braucht, könnte man auch Stiftskirche, Altes Schloss und neues Schloss abreißen und so z. B. Platz für nen großen Aldi schaffen.Die Gebäude, die du genannt hast werden alle noch genutzt und stehen zum Teil der Öffentlichkeit als Museum oder Kirche zur Verfügung. Das Tunnelgebrige ist nach der Fertigstellung von S21 funktionslos, und kann (ohne große Veränderungen, die sein Erscheinungsbild völlig verändern würden) auch nicht anderweitig sinnvoll genutzt werden.
Deshalb würde mich die Begründung interessieren.
Letzendlich ist die Frage, ob unter Denkmalschutz stehende Bauwerke verändert werden dürfen eine Abwägungsfrage. Vereinfacht gesagt steht Seite das Interesse, bestimmte Sachen für die Nachwelt zu erhalten, auf der anderen Seite die (sinnvolle) Nutzung des vorhandenen Raumes. Soweit möglich und sinnvoll werden geschützte Gebäude ja in vielen Fällen auch erhalten. Die Front des Bonatzbaus zur Innenstadt hin wäre dafür ein Beispiel. Der "publikumswirksame" öffentliche Teil wird erhalten, die mittlerweile nicht mehr nötigen Seitenflügel kommen weg.