17. 06. 2012, 00:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17. 06. 2012, 00:30 von Powerhaul.)
(14. 06. 2012, 18:43)dt8.de schrieb: Aber darf ich dann nicht erwarten, daß der Unterschied zwischen "Fahren auf Sicht" und "signalisierter Falschfahrt" bekannt ist?
Wem ist das nicht bekannt? Dem Fahrpersonal?
(14. 06. 2012, 18:43)dt8.de schrieb: Auf Sicht kann im Störungsfall praktisch im ganzen Netz falsch gefahren werden.
Das halte ich für (gefährliches) Halbwissen! Innerhalb der Zugsicherung darf keinesfalls, auch nicht auf Sicht, falsch gefahren werden!