29. 05. 2012, 19:51
Interessante Ausführungen, FoxMcLoud!
(29. 05. 2012, 19:03)FoxMcLoud schrieb: Die Schwarzfahrerin muss also schon etwas im Bundeszentralregister eingetragen haben oder schonmal wegen Schwarzfahren belangt worden sein.Weder noch. Soweit ich als Laie das verstanden habe ging es darum, dass die Angeklagte die Vorwürfe abgestritten hat. Sie hat sich selber verteidigt und hat argumentiert, dass kein Vorsatz vorgelegen habe. Einmal hätte sie nicht gemerkt dass die Monatskarte abgelaufen war. Einmal hätte sie einen gültigen Fahrschein in der Tasche gehabt, diesen aber bei der Kontrolle nicht gefunden, und die Frist den Fahrschein später nachzureichen hätte sie verschwitzt. Sie hat dann noch Paragraphen des "Dingsgesetzbuchs" (Zitat Angeklagte) zitiert und sei folglich freizusprechen. Nope.