26. 02. 2012, 21:20
(26. 02. 2012, 01:57)DasBa schrieb:(25. 02. 2012, 23:27)dt8.de schrieb: Da diese Klausel gemeinhin als die bis zum 31.12.2009 mögliche Ausstiegsklausel im Falle einer bis dahin aufgetretenen Kostenüberschreitung angesehen wird, und bis dahin bekanntlich keine Mehrkosten aufgetreten sind, dürfte sich diese Klausel also erledigt haben und Deine Interpretation falsch sein.Möglich, dass ich mich irre. Ich würde aber trotzdem gern kurz erklären, wie ich zu meiner Auslegung gekommen bin:
In § 2 Abs. 2 Satz 4 des Finanzierungsvertrages heißt es:
"Kann danach die Finanzierung nicht sichergestellt werden, wird das Projekt qualifiziert abgeschlossen."
"Danach" bezieht sich für mich auf das im vorigen Satz genannte Datum 31.12.2009.
Im vorherigen Satz ist viel genannt, worauf sich das "danach" beziehen kann. Ich füge mal das in Klammern stehende hinzu:
... vereinbarten Beträge übersteigt, werden die Vertragsparteien Verhandlungen aufnehmen. Kann danach (also nach den Verhandlungen wegen der Kostenüberschreitung vor dem 31.12.2009) die Finanzierung nicht sichergestellt werden, wird das Projekt qualifiziert abgeschlossen.
Das deckt sich zumindest damit, daß bis zum 31.12.2009 ein Ausstieg wegen Mehrkosten möglich war, danach nicht mehr. Würde Deine Interpretation zutreffen, dann wäre ja ein Ausstieg wegen Mehrkosten jederzeit möglich, wenn eine der Parteien nicht zu Zuzahlungen bereit wäre. Das wäre aber für die Bahn ein viel zu großes Risiko.