(25. 02. 2012, 23:27)dt8.de schrieb: Da diese Klausel gemeinhin als die bis zum 31.12.2009 mögliche Ausstiegsklausel im Falle einer bis dahin aufgetretenen Kostenüberschreitung angesehen wird, und bis dahin bekanntlich keine Mehrkosten aufgetreten sind, dürfte sich diese Klausel also erledigt haben und Deine Interpretation falsch sein.Möglich, dass ich mich irre. Ich würde aber trotzdem gern kurz erklären, wie ich zu meiner Auslegung gekommen bin:
In § 2 Abs. 2 Satz 4 des Finanzierungsvertrages heißt es:
"Kann danach die Finanzierung nicht sichergestellt werden, wird das Projekt qualifiziert abgeschlossen."
"Danach" bezieht sich für mich auf das im vorigen Satz genannte Datum 31.12.2009.