Hallo zusammen!
Diese Behauptung wird aber nur so lange stand halten, wie man überzeugt ist, dass die Argumente gegen S21 überwiegen. Wenn man den Spieß umdreht kommt dabei nämlich was ganz anderes bei raus: Durch das gezielte schüren von Horrorszenarien den Bau und Betrieb von S 21 sowie dem klein reden der Ausstiegskosten betreffend konnten die Gegner erst auf einen solch relativ großen Prozentsatz kommen. Ich will mir nicht vorstellen was dies für einen Aufschrei gegeben hätte, wenn dies ein Befürworter nach einem entsprechenden Ausgang der Volksabstimmung behauptet hätte. Die Bedingungen waren allseits bekannt. Die Argumente der Gegner wurden in der Schlichtung, in der Infobroschüre aber auch in den Medien kommuniziert. In den Medien wurde neben den Angaben Betreff der Ausstiegskosten der DB AG auch (zumindest soweit mir bekannt) immer die der Gegner genannt, oder zumindest das Bezweifeln der Gegner eben dieser. Dass rechtlich nur diese Fragestellung in einer Volksabstimmung möglich ist wurde genau so in den Medien kommuniziert. Es war jedem klar, dass es schlussendlich darum geht ob S 21 gebaut wird oder nicht. Mit dieser Argumentation lässt sich jeder Ausgang einer Wahl anzweifeln. Jeder, der meinen politischen Gegner gewählt hat, wurde halt falsch informiert. Ich glaube nicht, dass diese Argumentation sonderlich dienlich ist. Bei Wahlen bleibt nichts anderes übrig als vom mündigen und informierten Bürger auszugehen. Ansonsten führt dies alle Wahlen und Abstimmungen ad absurdum.
Viele Grüße,
Lennart
Zitat:Die Mehrheit war dagegen, unter den ihr kommunizierten Bedingungen den Vertrag von Seiten
Diese Behauptung wird aber nur so lange stand halten, wie man überzeugt ist, dass die Argumente gegen S21 überwiegen. Wenn man den Spieß umdreht kommt dabei nämlich was ganz anderes bei raus: Durch das gezielte schüren von Horrorszenarien den Bau und Betrieb von S 21 sowie dem klein reden der Ausstiegskosten betreffend konnten die Gegner erst auf einen solch relativ großen Prozentsatz kommen. Ich will mir nicht vorstellen was dies für einen Aufschrei gegeben hätte, wenn dies ein Befürworter nach einem entsprechenden Ausgang der Volksabstimmung behauptet hätte. Die Bedingungen waren allseits bekannt. Die Argumente der Gegner wurden in der Schlichtung, in der Infobroschüre aber auch in den Medien kommuniziert. In den Medien wurde neben den Angaben Betreff der Ausstiegskosten der DB AG auch (zumindest soweit mir bekannt) immer die der Gegner genannt, oder zumindest das Bezweifeln der Gegner eben dieser. Dass rechtlich nur diese Fragestellung in einer Volksabstimmung möglich ist wurde genau so in den Medien kommuniziert. Es war jedem klar, dass es schlussendlich darum geht ob S 21 gebaut wird oder nicht. Mit dieser Argumentation lässt sich jeder Ausgang einer Wahl anzweifeln. Jeder, der meinen politischen Gegner gewählt hat, wurde halt falsch informiert. Ich glaube nicht, dass diese Argumentation sonderlich dienlich ist. Bei Wahlen bleibt nichts anderes übrig als vom mündigen und informierten Bürger auszugehen. Ansonsten führt dies alle Wahlen und Abstimmungen ad absurdum.
Viele Grüße,
Lennart