30. 10. 2011, 15:26
Hallo;;;
eine hübsche Zahl -- aber bitte WO ist die Begründung????
Außerdem kann die höchstens eine Forderung sein und wieviel dann wirklich zu zahlen ist, werden die Gerichte entscheiden. Für die nach der Landtagswahl abgeschlossenen Verträge könnte es sogar weniger geben, ist es doch der erklärte Wille des größeren Koalitionspartner, das Projekt zu kippen. Ansonsten stellte sich auch die Frage, nach der Bedeutung von Wahlen.
Und wer nach dem Scheitern des Kündigungsgesetzes im Landtag einen Vertrag abgeschlossen hat und dann Schadensersatz will, muß die Frage beantworten, was unsere Verfassung eigentlich wert ist!
Die Gegenfrage lautet daher; Soll man schlechtes Geld gutes hinterherwerfen?
Ja, aber dieser Schuß kann auch hinten losgehen, wird doch dann die Frage nach Verfassungsmäßigkeit der Finanierungsvereinbarung zu beantworten sein.
Viele Grüße
Ramiro
OBEN BLEIBEN!
(30. 10. 2011, 14:26)U16 schrieb: [...]Das Ganze hat zur Folge, dass das Land Baden-Württemberg 1 500 000 000 € (1,5 Milliarden!) Schadenersatz bezahlen muss.[...]
eine hübsche Zahl -- aber bitte WO ist die Begründung????
Außerdem kann die höchstens eine Forderung sein und wieviel dann wirklich zu zahlen ist, werden die Gerichte entscheiden. Für die nach der Landtagswahl abgeschlossenen Verträge könnte es sogar weniger geben, ist es doch der erklärte Wille des größeren Koalitionspartner, das Projekt zu kippen. Ansonsten stellte sich auch die Frage, nach der Bedeutung von Wahlen.
Und wer nach dem Scheitern des Kündigungsgesetzes im Landtag einen Vertrag abgeschlossen hat und dann Schadensersatz will, muß die Frage beantworten, was unsere Verfassung eigentlich wert ist!
(30. 10. 2011, 14:26)U16 schrieb: Die Deutsche Bahn kann Stuttgart 21 trotzdem bauen, lediglich ist das Land nicht mehr an der Finanzierung beteiligt. Das Land Baden-Württemberg zahlt für Stuttgart 21 823 800 000 € (823,8 Millionen). Mann kann sich also überlegen, ob lieber 823,8 Millionen € für einen Bahnhof oder fast doppelt so viel für nichts ausgeben will.Dabei wird es gewiß nicht bleiben, verteuert sich doch das Projekt aus vielerlei Gründen: Mal wird Stahl teurer oder auch Beton oder es ist einfach eine Planungsänderung nötig ...
Die Gegenfrage lautet daher; Soll man schlechtes Geld gutes hinterherwerfen?
(30. 10. 2011, 14:26)U16 schrieb: [...]Des weiteren ist die Frage, ob gegen das Kündigungsgesetz geklagt wird.[...]
Ja, aber dieser Schuß kann auch hinten losgehen, wird doch dann die Frage nach Verfassungsmäßigkeit der Finanierungsvereinbarung zu beantworten sein.
Viele Grüße
Ramiro
OBEN BLEIBEN!