29. 10. 2011, 13:32
Aber mit welcher Begründung? Das Verwaltungsgericht hat die Bauarbeiten nach Klage vom BUND untersagt, daran muss sich auch das EBA halten. Und bisher gab es keine Rechtbehelf der Bahn gegen die aufschiebende Wirkung des Baustops, also ist die Rechtslage nach wie vor so, dass es für gewisse Arbeiten am GWM kein Baurecht gibt. Warum das EBA plötzlich jetzt wieder die Baustelle freigibt ist mir rätselhaft.
mfg fox
mfg fox
... wünscht sich, dass die SSB der Hochbahn mal zeigt, wie ÖPNV richtig geht!