24. 11. 2007, 18:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24. 11. 2007, 18:26 von Interregio.)
glx schrieb:Wenn das mit den 64 Promille stimmt wär's offizell eh nicht barrierefrei, da Rampen nach DIN 18024 mit über 6% (also 6 Promille) eh nicht Barrierefrei sind (Quelle), was aber bei der Rampe in Form des heutigen 15er Bahnsteiges dann der Fall wäre (4 Promille zu viel). Also wurden nicht alle Richtlinien beachtet.
Vielleicht gabs da auch einen Trick und es einfach wurde abgerundet. Denn der gesetzliche Grenzwert ist ja offensichtlich in Prozent (und zwar ohne Dezimalstelle!) und nicht in Promille angegeben! Sprich aus 6,4 % wurden 6 % und schwupps wird der gesetzliche Richtwert eingehalten. Alles eine Frage der Zahlenkosmetik also... *grins*
glx schrieb:Wobei ich mich frage ob es da eine Ausnahmegenemigung gab oder das am ende gar Bestandsschutz der vor den B10-Tunnel-Situation war.
Ein derart gigantischer Umbau (fast fünf Jahre Bauzeit!) fällt garantiert nicht mehr unter Bestandsschutz. Und selbst wenn, würde das nur für die Wiedererrichtung der alten Tiefbahnsteige gelten.
Außerdem: mit der Entscheidung im Zuge des Straßenausbaus am Löwentor einen Hochbahnsteig zu errichten, hat die SSB ja selbst auch eine Änderung bewilligt! Also kann sie sich ohnehin nicht auf den Bestandsschutz berufen.
glx schrieb:Denn eigendlich wurde ja fast der ganze heutige Haltestellenbreich beim bau des B10-Tunnels aufgegraben. Theoretisch wär also auch eine ebene Ausfahrt aus den (Stadtbahn)Tunnel möglich gewesen. So wäre also auch die Haltestelle in der ebene gelegen. Auch wenn der B10 Tunnel darunter liegt, so steil wie der Bahnsteig steigt der bestimmt nicht an. Also hätte man die Kuppe nicht so steil machen müssen. Aber warscheinlich wär das teurer gewesen...
Du vergisst dabei aber, dass der B10-Tunnel aber auch mächtig ansteigt und zwar um 5% (damit ist er nicht wirklich flacher als die Steigung der Stadtbahnstrecke)! Ich denke man kann also schon sagen, dass der Tunnel unterirdisch "im Weg" ist. Details siehe hier: http://stuttgart.zueblin.de/www/obj.nsf/...sattel.pdf
glx schrieb:Und die Haltestelle wird ja auch für Umsteiger schätz ich mal nicht so wichtig werden (wer will schon von Zuffenhausen/Feuerbach nach Remseck?). Und daher hat sich die umständlicere Lösung halt net gelont.
Das ist sicher richtig, die Hst. Löwentor wird auch durch die U12 nicht zum bedeutenden Umsteigeknoten ;-)
glx schrieb:Aber mal was anders wo man auf grund der deutschen Bürokratie zu Bockmist gezwungen wurde (wenn auch bei der S-Bahn):
In Weil der Stadt hat man vor ein paar Jahren die Unterführung mit Aufzügen ausgestattet, soweit so gut. Aber die Aufzüge Untertunneln nur ein Betriebsgleis das für ein- und Ausrückende Züge aus der Abstellanlage sowie zum verstärken/schwächen benutzt wird. Da hätt's doch auch ein BÜ getan. Vor allem da in ca. 50% aller Fälle wo ich mit Rollifahrern nach weil der Stadt gekommen bin der Aufzug kaputt war.
Fazit: ein BÜ an dieser Stelle wäre wascheinlich billiger, komfortaber und verlässlicher gewesen.
Diverse Bestimmungen haben das aber leider verhindert.
Traurig, traurig sag ich da nur! Unglaublich wie im ÖPNV manchmal das Geld sinnlos zum Fenster hinausgeworfen wird, nur wegen irgendwelcher sinnloser Bestimmungen. Als ob ausgerechnet im ÖPNV das Geld von den Bäumen wachsen würde... :-(
Traurig vor allem weil die AVG schon längst bewiesen haben, dass sich Vollbahnbetrieb und ebenerdige Übergänge durchaus vetragen! Und zwar durchaus auch im Bereich von DB-Strecken, z. B. FDS - Eutingen oder Murgtalbahn...
Viele Grüße, Interregio