01. 03. 2011, 22:02
(01. 03. 2011, 15:37)Andreas schrieb: Darf ich der Stelle darauf hinweisen, dass die Beförderungserschleichung eine Straftat ist?
Aber nicht jedes Schwarzfahren ist eine Beförderungserschleichung. Der Nachweis fällt bei Ersttätern nicht leicht.
(01. 03. 2011, 15:37)Andreas schrieb: Die 40 EUR sind Kulanz des VVS, eine Notwendigkeit besteht nicht.
Die 40,- € sind Teil der genehmigten Beförderungsbedingungen und keine Kulanz. Als Tarifbestandteil somit eine zivilrechtliche Angelegenheit. Die strafrechtliche Seite der Beförderungserschleichung ist unabhängig davon zu sehen.
(01. 03. 2011, 15:37)Andreas schrieb: 1x Schwarzfahren = 1 Jahr Freiheitsstrafe.
Der Vorsatz der Beförderungserschleichung muß nachgewiesen sein.
(01. 03. 2011, 15:37)Andreas schrieb: Das erlaubt das Gesetz.
Nur bei Vorsatz. Kann der nicht nachgewiesen werden, dann gilt im Zweifel für den Angeklagten und somit nur noch die 40,- € (und genau deshalb sind die 40,- € da: um auch in solchen Fällen eine Handhabe zu besitzen)
(01. 03. 2011, 15:37)Andreas schrieb: Das absichtliche Vorzeigen einer falschen Fahrkarte ist nach BGB ein Betrug, ebenfalls strafbar.
Die Absicht muß nachgewiesen werden. Das ist in der Regel unmöglich.
(01. 03. 2011, 15:37)Andreas schrieb: Auf der Wertmarke rumschreiben oder eine Fahrkarte unkenntlich machen ist Urkundenfälschung, ebenfalls strafbar.
Da ist wiederum ganz einfach der Vorsatz nachweisbar, und darum führt solches und manches andere auch - im Gegensatz zum "normalen" Schwarzfahren - auch zu einer sofortigen Anzeige.
(01. 03. 2011, 15:37)Andreas schrieb: Das sind keine Ordungswidrigkeiten, sondern Straftaten. Vielleicht sollte die SSB mal heftiger durchgreifen
Wie sollte sie es? Da, wo es geht, macht sie es. Das ist auch der Grund, warum es die Anzeige normalerweise erst beim dritten Mal gibt: dann gilt der Anscheinsbeweis, daß durch die Häufigkeit von Vorsatz auszugehen ist. Vorher nach üblicher Rechtssprechung nicht, also spart sich die SSB den Aufwand, der zu nichts führt.
(01. 03. 2011, 15:37)Andreas schrieb: und das Gericht statt Geldstrafen Sozialstunden verhängen.
Da gibt es Regeln, was wann anzuwenden ist.
(01. 03. 2011, 15:37)Andreas schrieb: Vielleicht sorgt das mal für einen klaren Kopf bei der Fraktion "Falsche Fahrkarte vorzeigen ist cool".
Das ist nicht strafbar, wenn diejenigen eine gültige Fahrkarte haben.