01. 03. 2011, 18:00
(01. 03. 2011, 15:37)Andreas schrieb: Darf ich der Stelle darauf hinweisen, dass die Beförderungserschleichung eine Straftat ist? §265a BGB. Sogar der Versuch ist strafbar.Hinweise darfst du gerne. In dem beschriebenen Fall ging es aber darum, dass ein Fahrgast sich geweigert hat, beim Busfahrer einen Fahrschein zu erwerben, das hat er ihm auch deutlich gesagt. Das ist dann keine Leistungserschleichung mehr, da eben nichts erschlichen wird. Wenn der Busfahrer ihn trotzdem mitnimmt, wären bei einer Prüfung auch die 40€ fällig, aber es ist dann keine Tat nach § 265a StGB (wenn schon, dann bitte das richtige Gesetz zitieren) mehr.
Das gilt übrigens nur für die fälle, in denen das Personal weiß, dass jemand keine Fahrkarte hat. Ein T-Shirt mit der Aufschrift "Ich habe keinen Fahrschein" reicht nicht, um um 265a StGB herumzukommen, sagt die Rechtssprechung.