01. 03. 2011, 15:37
Was denn, sind wir mittlerweile so weit, dass gefordert wird, wer nicht zahlen will der braucht auch nicht?
Darf ich der Stelle darauf hinweisen, dass die Beförderungserschleichung eine Straftat ist? §265a BGB. Sogar der Versuch ist strafbar. Die 40 EUR sind Kulanz des VVS, eine Notwendigkeit besteht nicht. 1x Schwarzfahren = 1 Jahr Freiheitsstrafe. Das erlaubt das Gesetz. Das absichtliche Vorzeigen einer falschen Fahrkarte ist nach BGB ein Betrug, ebenfalls strafbar. Auf der Wertmarke rumschreiben oder eine Fahrkarte unkenntlich machen ist Urkundenfälschung, ebenfalls strafbar.
Das sind keine Ordungswidrigkeiten, sondern Straftaten. Vielleicht sollte die SSB mal heftiger durchgreifen und das Gericht statt Geldstrafen Sozialstunden verhängen. Die werden dann genutzt um Haltestellen, Bahnhöfe und Fahrzeuge sauber zu halten. Vielleicht sorgt das mal für einen klaren Kopf bei der Fraktion "Falsche Fahrkarte vorzeigen ist cool".
Darf ich der Stelle darauf hinweisen, dass die Beförderungserschleichung eine Straftat ist? §265a BGB. Sogar der Versuch ist strafbar. Die 40 EUR sind Kulanz des VVS, eine Notwendigkeit besteht nicht. 1x Schwarzfahren = 1 Jahr Freiheitsstrafe. Das erlaubt das Gesetz. Das absichtliche Vorzeigen einer falschen Fahrkarte ist nach BGB ein Betrug, ebenfalls strafbar. Auf der Wertmarke rumschreiben oder eine Fahrkarte unkenntlich machen ist Urkundenfälschung, ebenfalls strafbar.
Das sind keine Ordungswidrigkeiten, sondern Straftaten. Vielleicht sollte die SSB mal heftiger durchgreifen und das Gericht statt Geldstrafen Sozialstunden verhängen. Die werden dann genutzt um Haltestellen, Bahnhöfe und Fahrzeuge sauber zu halten. Vielleicht sorgt das mal für einen klaren Kopf bei der Fraktion "Falsche Fahrkarte vorzeigen ist cool".