01. 03. 2011, 12:01
(28. 02. 2011, 23:17)Jack Lanthyer schrieb: Darf sich der Busfahrer in begründeten Fällen von der Beförderungspflicht distanzieren, damit er die zahlungsunwilligen Kunden nicht mitnehmen muß?Klar. Natürlich nur, wenn die Beförderungsbedingungen den Kauf eines Fahrausweises vorsehen. Aber davon würde ich jetzt mal einfach ausgehen.
Im Klartext: Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen -> Keine Beförderungspflicht.
Natürlich hält niemand die SSB davon ab, trotzdem Leute mitzunehmen. Da man anscheinend auch umsonst mitfahren darf, wenn man nur genug Theater macht, ist das ganzen Vordereinstiegs-Theater völlig umsonst.