24. 02. 2011, 13:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24. 02. 2011, 13:34 von Andreas.)
Hat eine Menge damit zu tun. Bei Gepäckverbot im Bus ist immer eine Hand frei. Diese kann den Ausweis zeigen. Gepäckverbot definiert durch Menge, bei welcher keine Hand mehr frei ist. 1 Tasche oder Rucksack usw. ist ok. Und die Sicherheit wird dadurch erreicht, dass kein Gepäckstück mehr andere Fahrgäste verletzen kann, sollte der Bus mal eine Vollbremsung machen. Und wenn man keine Hand frei hat, ist bei der Fahrt entweder ein Gepäckstück lose, oder man fliegt mitsamt Gepäck durch den Bus. Oder wie hältst Du Dich fest? Mit dem Gebiss? Das wäre natürlich ok, aber dann kannst Du auch mit dem Gebiss Deinen Ausweis halten.
Ich finde die Argumentation etwas falsch:
1) Entweder ist der Bus leer, und ich habe viel Gepäck. Dann kann man das Gepäck abstellen und anschließend meinen Ausweis zeigen. Busfahrer sind keine Monster, die haben Verständnis. Und auch bei vollen Händen sollte das Ansagen, "moment, den Ausweis zeige ich sofort" immer noch möglich sein.
2) Oder der Bus ist voll, dann sollte das Mitführen von soviel Gepäck, dass keine Hand mehr frei ist, nicht gestattet sein. Einfach aus Sicherheitsgründen, denn so läßt sich das Gepäck nicht sicher verstauen und gefährdet andere Fahrgäste.
Wir brauchen also keinen Fall konstruieren, wo der Bus überfüllt ist und man 4 Koffer mitschleppt. Und draußen Schneematsch ist. Was soll das auch, fühlt man sich dann gestört, weil man vom Busfahrer beobachtet wird, wie man mit nötigem Nachdruck die Koffer in den Bus befördert? Fahrräder sind in der Stadtbahn in der HVZ ebenfalls untersagt. Aus gleichem Grund. Und eine Einschränkung, nur bei vollen Stadtbahnen sind Fahrräder nicht gestattet, scheitert an der Einsicht mancher Zeitgenossen, die eine Stadtbahn dann aus Bequemlichkeit nie als voll ansehen. Also muss eine Zeitbeschränkung her. Und genauso, weil nicht jeden den nötigen Anstand hat, immer eine Fahrkarte zu erwerben, müssen Sichtkontrollen her.
Bei Pflieger war das immer so, ich bin immer noch am Leben. Kann also nicht so schlimm sein. Behindert das den Fahrplan? Möglicherweise. Möglicherweise aber auch nicht. Kommen wir dann durch wirklicher Auswertung zum Ergebnis, es behindert - und ich meine Auswertung, nicht raten - und es wird entschieden, es liegt am Vordereinstieg, nimmt man diesen zurück. Und wenn die gleiche Auswertung ergibt, Gepäck behindert den Fahrplan, wird das Mitführen ebenfalls untersagt. Oder der Fahrplan ist dann nicht mehr so wichtig. Rousinenpickerei wird's aber nicht geben.
Ich finde die Argumentation etwas falsch:
1) Entweder ist der Bus leer, und ich habe viel Gepäck. Dann kann man das Gepäck abstellen und anschließend meinen Ausweis zeigen. Busfahrer sind keine Monster, die haben Verständnis. Und auch bei vollen Händen sollte das Ansagen, "moment, den Ausweis zeige ich sofort" immer noch möglich sein.
2) Oder der Bus ist voll, dann sollte das Mitführen von soviel Gepäck, dass keine Hand mehr frei ist, nicht gestattet sein. Einfach aus Sicherheitsgründen, denn so läßt sich das Gepäck nicht sicher verstauen und gefährdet andere Fahrgäste.
Wir brauchen also keinen Fall konstruieren, wo der Bus überfüllt ist und man 4 Koffer mitschleppt. Und draußen Schneematsch ist. Was soll das auch, fühlt man sich dann gestört, weil man vom Busfahrer beobachtet wird, wie man mit nötigem Nachdruck die Koffer in den Bus befördert? Fahrräder sind in der Stadtbahn in der HVZ ebenfalls untersagt. Aus gleichem Grund. Und eine Einschränkung, nur bei vollen Stadtbahnen sind Fahrräder nicht gestattet, scheitert an der Einsicht mancher Zeitgenossen, die eine Stadtbahn dann aus Bequemlichkeit nie als voll ansehen. Also muss eine Zeitbeschränkung her. Und genauso, weil nicht jeden den nötigen Anstand hat, immer eine Fahrkarte zu erwerben, müssen Sichtkontrollen her.
Bei Pflieger war das immer so, ich bin immer noch am Leben. Kann also nicht so schlimm sein. Behindert das den Fahrplan? Möglicherweise. Möglicherweise aber auch nicht. Kommen wir dann durch wirklicher Auswertung zum Ergebnis, es behindert - und ich meine Auswertung, nicht raten - und es wird entschieden, es liegt am Vordereinstieg, nimmt man diesen zurück. Und wenn die gleiche Auswertung ergibt, Gepäck behindert den Fahrplan, wird das Mitführen ebenfalls untersagt. Oder der Fahrplan ist dann nicht mehr so wichtig. Rousinenpickerei wird's aber nicht geben.