21. 02. 2011, 08:15
(21. 02. 2011, 01:41)anyron schrieb: Weiters heisst es in einem auch für Frankfurter leicht zugänglichen Wikipedia-Artikel:
"Eine U-Bahn gilt als Straßenbahn, verfügt im Unterschied zu diesen Bahnen jedoch ausschließlich über unabhängige Bahnkörper. Sie wird nach der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) betrieben."
Das war jetzt aber fast ein Eigentor, denn bei dieser Definition werden gesicherte Bahnübergänge und Kreuzungen nicht ausgeschlossen. Nur das Mitschwimmen im Straßenverkehr.
Die Oslo T-Bane ist z.B. eindeutig eine U-Bahn hat jedoch (technisch und mit Schranken) gesicherte Bahnübergänge einer Vollbahn.
In Frankfurt gibt es allerdings z.B. bei der U5 deutlich straßenbündige Abschnitte, die mit einer erlaubten "Kreuzung" nichts mehr zu tun haben...
Weiterhin stellt sich die Frage, ob sich eine U-Bahn mit einer nicht-U-Bahn ein Netz teilen darf?
Grüßle
henchen2410
Joshua: A strange game. The only winning move is not to play.