12. 02. 2011, 22:58
(12. 02. 2011, 15:18)Jack Lanthyer schrieb: Da sehe ich einen Eintrag in die VVS-Tarifbestimmungen kommen: "An den Haltestellen mit vorhandenen und betriebsbereiten Ticketautomaten ist der Zustieg in den Bussen, nur mit gültigem Ticket gestattet. Das Fahrpersonal ist berechtigt, die Fahrgäste ohne gültiges Ticket abzuweisen und auf den vorhandenen Ticketautomaten zu verweisen. Ausgenommen von der Regelung, wenn die Ticketautomaten gestört und/oder nicht Betriebsbereit sind"Ein solcher Passus wäre aus mehreren Gründen eher abwegig:
- Wenn (zumindest theoretisch) sowieso jeder einen gültigen Fahrausweis besitzt, ist es keinen Fahrgast mehr zu vermitteln, nur noch an einer Tür einsteigen zu dürfen. Ebenso wenig vermittelbar ist dann aber wieder, daß die Vordereinstiegsregel an manchen Haltestellen gelten soll und an anderen nicht, zumal Zeitkartenbesitzer eher selten ein Auge darauf oder im Kopf haben, ob an einer Haltestelle ein Automat steht. Zu deren Betriebsbereitschaft siehe weiter unten.
- Zu einer Abweisung von Fahrgästen wird es wohl niemals kommen, da schon aus Zeitgründen eine angebliche Automatenstörung gar nicht an Ort und Stelle geprüft werden kann und, abgesehen von der Unverhälnismäßigkeit einer solchen Maßnahme, in diesem Fall der Grundsatz "In dubio pro reo" gelten sollte.
(12. 02. 2011, 15:18)Jack Lanthyer schrieb: Vermutlich deshalb, weil die Fahrgäste das Fahrgeld erst beim Fahrer rauskramen und nicht, wie es sich gehört (das kann man übrigens im BBVVS ($7, s. 12), nachlesen), das Fahrgeld, wenn möglich, abgezählt bereitzuhalten.Gummiparagraph, der das Papier, auf dem er gedruckt ist, nicht wert ist. Warum gerade ihm das nicht möglich war, dafür wird im Zweifelsfall wohl noch jeder Fahrgast eine Ausrede parat haben, und wenn es der Sicherheitsaspekt wäre. Wer wollte es einem verdenken, der sein Geld auf offener Straße und in wildfremder Umgebung nicht offen in der Hand, sondern geschützt in der Tasche tragen will?
(12. 02. 2011, 15:18)Jack Lanthyer schrieb: In meinem Fall waren einige Busfahrer der Fa. Römer in Winnenden, sehr akkurat [...] Ich wurde [...] nicht durchgewunken, sondern aufgefordert, meinen Ausweis umzudrehen, damit er meine Wertmarke sehen konnte.Das klingt irgendwie eher nach Einzelfall. War das in der Haupt- oder Schwachverkehrszeit?
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)