29. 09. 2010, 20:46
(29. 09. 2010, 20:15)Andreas schrieb: Meines Wissens jedenfalls hat BaWü die Aufsicht (der Landesbahnen bzw. Nicht-Bundesbahnen) an das EBA abgetreten.Richtig, das haben die meisen Bundesländer. Nur ist die Stadtbahn Stuttgart keine Eisenbahn im Sinne der EBO und des AEG sondern eine Straßenbahn. Und damit gilt die BOStrab. Hier ergibt sich aus § 5 Abs. 1 BOStrab in Verbindung mit § 54 Abs 1 PBefG, dass die Landesregierungen die Aufsicht regeln können. In BW sind die Regierugnspräsidien zuständig.
Gerade gesehen: dt8.de war schneller.
