08. 10. 2007, 08:48
dt8.de schrieb:Nochmal zur Erinnerung: es geht hier nicht um eine Unterschriftensammlung gegen Stuttgart 21, sondern darum, daß (im Endeffekt, auch wenn die Formulierung aus jur. Gründen anders lautet) ein Bürgerentscheid darüber abgehalten werden soll.
DasBa schrieb:Nö. Das, was jetzt zur Abstimmung gestellt wird, hätte man schon vor Jahren fragen können. Insbesondere gilt das für diesen Punkt:
"• dass sie keine weiteren Verträge über dieses Projekt abschließt(...)"
(Quelle)
Gerade die jetzt getroffene Finanzierungsentscheidung dürfte als Hausaltsentscheideidung eben nicht angreifbar sein.
Ebendrum, m.E. ist die Formulierung juristisch nicht einwandfrei gelungen..
Im Übrigen sollte man beachten, dass man damit nicht kontraproduktiv wird. Paradebeispiel: Der Bürgerentscheid für eine Elbebrücke in Dresden. Eine Unterschrift ist schnell gesetzt, aber die Konsequenzen nicht unbedingt bedacht.
OT: Palmer als Bürgermeister-Heuschrecke, welche von Ort zu Ort zieht, bis sich ein Posten ergibt, hat sich ohnehin dermaßen selbst disqualifiziert.