(19. 07. 2010, 22:50)Andreas schrieb: Wie lautet denn die Meinung zu Suttnerstr. ?
Ist richtig, da die Straße nach Bertha von Suttner benannt ist.
Problematischer ist es an der Poppenweilerstraße, da gab es selbst an den Straßenschildern beide Varianten: Poppenweiler Straße und Poppenweilerstraße.
Formal können beide Varianten richtig sein, nach neuer Rechtschreibung zusammen, nach alter auseinander(*). Allerdings sind Straßennamen als geografische Eigennamen ansehen, so daß diese per Definition richtig sind, auch wenn sie den Rechtschreibregeln nach falsch sind. Da gilt die Definition der Gemeinde. Das ist insoweit wichtig daß z.B. bei Regeländerungen keine Straßen umbenannt werden müssen.
(*) hier unterscheiden sich sogar die alte neue (1996?) und die neue neue (2004?) Rechtschreibung :-(
Ein Haltestellenname ist dann falsch, wenn er anders geschrieben ist als der von der Gemeinde festgelegte Straßenname, auch wenn der amtliche Name falsch ist und der Haltestellenname diesen Fehler korrigieren würde.
(19. 07. 2010, 22:50)Andreas schrieb: Und wenn wir schon bei Verschreibern sind, Berliner Platz (Liederhalle, Hohe Straße), auf der Linientafel (das große blaue U, darunter die einzelnen Linien) - bei U14 (Richtung Remseck) und den angegebenen Zwischenhaltestellen. Hauptbahnhof, Wilhelma usw.
Wer Lust hat, kann sich das Schild ja man in Ruhe durchlesen. Ich stell morgen ein Foto davon hier rein.
Ist mir noch nie aufgefallen. Was stimmt da nicht?
(20. 07. 2010, 07:35)SSB-TOM schrieb: Abgesehen davon, dass man sich in Deutschland nicht einmal mehr in der Lage sieht Straßennamen richtig zu schreiben und die Mehrheit der Bevölkerung mit der Unterscheidung von "ss" und "ß" überfordert zu sein scheint (wobei die Regel ganz simpel ist),
Welche Regel? Ich schreibe z.B. weiter nach alter Regel, und außerhalb von Behörden und Schulen ist das nicht falsch. Da ist mir egal, wer sich über meine "falsche" Schreibweise aufregt, eben weil sie nicht falsch ist.
Ich rege mich viel mehr über das/daß (dass) auf, weil an der Stelle ein Fehler sinnentstellend sein kann, und gerade der Fehler fällt mir *sehr* häufig auf.
(20. 07. 2010, 07:35)SSB-TOM schrieb: I2 steht dann für "ich auch" usw.
Das ist aber ein anderes Thema, welches mit der Rechtschreibung nichts zu tun halt. Das gehört in die Kategorie "Einzelticket" statt "Einzelfahrschein".