27. 05. 2010, 23:37
...was mich aber zu einer weiteren Frage führt:
Wenn die Gesetze für mich nicht gelten, sondern nur der anerkannte Stand der Technik: Bedeutet das nicht, dass zumindest die im Gesetz beschriebenen technischen Regelungen für mich trotzdem gelten? Denn ich kann doch erwarten, dass zumindest die gesetzlich beschriebenen Regeln den damaligen Stand der Technik wiederspiegeln.
Außerdem gibt es ja noch die technischen Regelwerke, wie die Technischen Regeln der Berufsgenossenschaften. Kann ich nicht davon ausgehen, dass zumindest diese Regelungen für mich weitergelten, auch wenn sie vielleicht nicht explizit meinen Fall behandeln?
Holger
Wenn die Gesetze für mich nicht gelten, sondern nur der anerkannte Stand der Technik: Bedeutet das nicht, dass zumindest die im Gesetz beschriebenen technischen Regelungen für mich trotzdem gelten? Denn ich kann doch erwarten, dass zumindest die gesetzlich beschriebenen Regeln den damaligen Stand der Technik wiederspiegeln.
Außerdem gibt es ja noch die technischen Regelwerke, wie die Technischen Regeln der Berufsgenossenschaften. Kann ich nicht davon ausgehen, dass zumindest diese Regelungen für mich weitergelten, auch wenn sie vielleicht nicht explizit meinen Fall behandeln?
Holger