25. 05. 2010, 11:04
Hallo,
Ich meine auch, daß die EBO von der Spurweite unabhängig ist. Es gibt ja genug meterspurige EBO-Bahnen.
Bei der Killesbergbahn weiß ich es nicht, aber es gibt einige Parkbahnen, die "nur" als Fahrgeschäft betrieben werden, also ähnliche Regeln gelten wie für eine Achterbahn oder ein Karusell.
(25. 05. 2010, 09:54)WN 26 schrieb: Das hat aber mit der Spurweite erst einmal nichts zu tun. Soweit ich weiß, ist sie eine Nichtbundeseigene Eisenbahn unter Rechtsaufsicht des Landes, es kommen wohl aber in weiten Teilen die Bestimmungen der EBO zur Anwendung. Andere Rechtsmöglichkeiten wären eine Straßenbahn (was sie ganz sicher nicht ist), eine Feldbahn (da bin ich aber nicht ganz sicher, ob es die entsprechenden Bestimmungen überhaupt noch gibt) oder aber eine Seilbahn wie z.B. auch die Rumpelstilzchenbahn, da wären nämlich die Betriebsauflagen im Gegensatz zur "richtigen" NE weitaus weniger umfangreich und eher für eine Parkeisenbahn passend.
Ich meine auch, daß die EBO von der Spurweite unabhängig ist. Es gibt ja genug meterspurige EBO-Bahnen.
Bei der Killesbergbahn weiß ich es nicht, aber es gibt einige Parkbahnen, die "nur" als Fahrgeschäft betrieben werden, also ähnliche Regeln gelten wie für eine Achterbahn oder ein Karusell.