25. 05. 2010, 09:54
Das hat aber mit der Spurweite erst einmal nichts zu tun. Soweit ich weiß, ist sie eine Nichtbundeseigene Eisenbahn unter Rechtsaufsicht des Landes, es kommen wohl aber in weiten Teilen die Bestimmungen der EBO zur Anwendung. Andere Rechtsmöglichkeiten wären eine Straßenbahn (was sie ganz sicher nicht ist), eine Feldbahn (da bin ich aber nicht ganz sicher, ob es die entsprechenden Bestimmungen überhaupt noch gibt) oder aber eine Seilbahn wie z.B. auch die Rumpelstilzchenbahn, da wären nämlich die Betriebsauflagen im Gegensatz zur "richtigen" NE weitaus weniger umfangreich und eher für eine Parkeisenbahn passend.
...im Übrigen bin ich der Meinung, daß die U15 in die Nordbahnhof- und Friedhofstraße gehört! (frei nach Marcus Porcius Cato d.Ä.)