(28. 02. 2010, 21:36)DasBa schrieb:(28. 02. 2010, 20:37)Jack Lanthyer schrieb: Abgelehnt! Ich finde, nicht die Versicherung soll für den Schaden aufkommen, sondern die Baufirma, da sie anscheinend das Material nicht gegen das wegblasen ausreichend gesichert hat. Man müßte doch mit allem rechnen, wenn man das ganze Zeug draußen abstellt...Preisfrage: Wofür hat man Versicherungen?
Die Versicherung wird bezahlen müssen.
Sie darf es sich dann nur im Nachhinein ggf. wieder vom Verursacher holen.
Würde die Versicherung nicht bezahlen müssen, dann hätte der Geschädigte ein Problem, wenn die Baufirma anschließend Konkurs anmeldet.
In der Praxis könnte die Versicherung dagegen die Zahlung branchenüblich lange herauszögern. Da der Geschädigte hier allerdings die Bahn AG ist und keine Privatperson, wird dieses Verhalten der Versicherung allerdings nicht viel nutzen, da die Bahn auch eigene Rechtsanwälte und einen langen Atem haben dürfte. Aushungern wird hier also nicht funktionieren.