30. 12. 2009, 11:32
Moin,
Tja, zusammen mit der Begründung "EU-Recht" geht der Schuß aber gewaltig nach hinten los. Da gibt es so eine Nettigkeit wie das Entsendegesetz, welches genau das regeln sollte: Mitarbeiter ausländischer Firmen, die in Deutschland eingesetzt werden, unterliegen nach diesem Gesetz den Regelungen der hiesigen Tarifverträge.
Jetzt gibt es da zwei Probleme:
1.) Das Gesetz sollte urspünglich auch für den ÖPNV gelten (der ÖPNV gilt als eine Problembranche, was die AN-Rechte betrifft), leider wurde das aber warum auch immer nicht umgesetzt.
2.) Aber es ist stark umstritten, ob unser Entsendegesetz überhaupt der EU-Entsenderichtlinie genügt: die EU-Richtlinie macht nämlich keine Einschränkung auf bestimmte Branchen! Damit wurde nach EU-Richtlinie nämlich genau dieser Schutz greifen und der TV müsste für ausländische Unternehmen angewendet werden.
So, jetzt will ich mal die Begründung der Ablehnung nach EU-Recht sehen ;-)
So weit so gut, aber so einfach ist das nicht, da man Ausschreibung und Eigenerbringung eigentlich nicht beliebig mischen darf. Sonst könnte man sich die Rosinen zur Eigenerbringung herauspicken und den Rest ausschreiben, und genau um das zu verhindern geht das eigentlich gebietsweise.
Und dennoch gibt es derzeit (noch) solche "Mischfälle", die jetzt eben dem Recht widersprechen und nur wegen Bestandsschutz bis zum Ablauf der Konzession oder Verträge weiterlaufen. Das von Dir geschriebene ist insoweit unklar, als daß es nach Deiner Antwort der Körperschaft freigestellt wäre, die Linie nach Ablauf auszuschreiben. Meine Frage war eher, ob die Linie dann überhaupt ausgeschrieben werden *darf*, damit ggf. der derzeitige Betreiber weiter eine Chance hat, oder ob dann die Leistung eigenerbracht werden *muß*, auch wenn weder die Körperschaft noch der derzeitige Betreiber das will.
(30. 12. 2009, 01:13)GoaSkin schrieb: Schreiben kommunale Gebietskörperschaften Aufgaben aus, sind sie verpflichtet, dies Europaweit zu tun. Ein mögliches Szenario, was auf diesen Fall nicht zutreffen muß: Fordern sie nun eine Tarifbezahlung (z.B. nach TRANSNET), hätte ein ausländischer Bewerber das Problem, daß er seine Mitarbeiter nach diesem Tarif nicht bezahlen kann, da dieser ja nur in Deutschland gilt. Für einen Kläger ist dies gefundenes Fressen - auch dann, wenn es ihm nicht darum geht, sich aus dem Ausland zu bewerben sondern nur vor hat, mit Dumpinglöhnen billiger als die Anderen zu sein.
Tja, zusammen mit der Begründung "EU-Recht" geht der Schuß aber gewaltig nach hinten los. Da gibt es so eine Nettigkeit wie das Entsendegesetz, welches genau das regeln sollte: Mitarbeiter ausländischer Firmen, die in Deutschland eingesetzt werden, unterliegen nach diesem Gesetz den Regelungen der hiesigen Tarifverträge.
Jetzt gibt es da zwei Probleme:
1.) Das Gesetz sollte urspünglich auch für den ÖPNV gelten (der ÖPNV gilt als eine Problembranche, was die AN-Rechte betrifft), leider wurde das aber warum auch immer nicht umgesetzt.
2.) Aber es ist stark umstritten, ob unser Entsendegesetz überhaupt der EU-Entsenderichtlinie genügt: die EU-Richtlinie macht nämlich keine Einschränkung auf bestimmte Branchen! Damit wurde nach EU-Richtlinie nämlich genau dieser Schutz greifen und der TV müsste für ausländische Unternehmen angewendet werden.
So, jetzt will ich mal die Begründung der Ablehnung nach EU-Recht sehen ;-)
(30. 12. 2009, 01:13)GoaSkin schrieb: Zur Frage:....
So weit so gut, aber so einfach ist das nicht, da man Ausschreibung und Eigenerbringung eigentlich nicht beliebig mischen darf. Sonst könnte man sich die Rosinen zur Eigenerbringung herauspicken und den Rest ausschreiben, und genau um das zu verhindern geht das eigentlich gebietsweise.
Und dennoch gibt es derzeit (noch) solche "Mischfälle", die jetzt eben dem Recht widersprechen und nur wegen Bestandsschutz bis zum Ablauf der Konzession oder Verträge weiterlaufen. Das von Dir geschriebene ist insoweit unklar, als daß es nach Deiner Antwort der Körperschaft freigestellt wäre, die Linie nach Ablauf auszuschreiben. Meine Frage war eher, ob die Linie dann überhaupt ausgeschrieben werden *darf*, damit ggf. der derzeitige Betreiber weiter eine Chance hat, oder ob dann die Leistung eigenerbracht werden *muß*, auch wenn weder die Körperschaft noch der derzeitige Betreiber das will.