Schreiben kommunale Gebietskörperschaften Aufgaben aus, sind sie verpflichtet, dies Europaweit zu tun. Ein mögliches Szenario, was auf diesen Fall nicht zutreffen muß: Fordern sie nun eine Tarifbezahlung (z.B. nach TRANSNET), hätte ein ausländischer Bewerber das Problem, daß er seine Mitarbeiter nach diesem Tarif nicht bezahlen kann, da dieser ja nur in Deutschland gilt. Für einen Kläger ist dies gefundenes Fressen - auch dann, wenn es ihm nicht darum geht, sich aus dem Ausland zu bewerben sondern nur vor hat, mit Dumpinglöhnen billiger als die Anderen zu sein.
Zur Frage: Wird eine Verkehrsdienstleistung per Ausschreibung oder Direktvergabe erbracht, so ist mit einem Verkehrsunternehmen ein befristeter Vertrag geschlossen worden, der irgendwann ausläuft. Wie es dann weiter geht, ist dann wieder Sache der Gebietskörperschaft. Sie kann die Linie wieder neu ausschreiben, aber sollte sich im Prinzip dann auch dafür entscheiden können, sie ab dann eigenständig zu erbringen. Auch hat sie die Möglichkeit, die Linie dann ganz einzustellen und dafür eine neue Linie zu schaffen oder auch nicht. Also liegt es Nahe, daß sich jede Stadt mit eigenem Verkehrsbetrieb eine ausgeschriebene oder direkt vergebene Linie nach Vertragsablauf zurückholen kann, wenn sie möchte - aber sie wird schlechte Karten haben, wenn es darum geht, aus dem Vertrag vorzeitig auszusteigen. Da wäre es einmal interessant einen solchen Vertrag zu lesen, falls es manche Städte gibt, die so etwas online stellen.
Ist die Situation allerdings so, daß eine Linie neu ausgeschrieben wird und es meldet sich überhaupt niemand, der sie haben möchte (ein Eigenbetrieb kann sich immer bewerben, muß aber nicht), dann fällt die Linie wieder an den alten Betreiber zurück. AFAIK betreibt DB REGIO unfreiwillig die Regionalbahn von Aschaffenburg nach Wiesbaden. Die Strecke war AFAIK ausgeschrieben und keiner hat sich gemeldet - DB REGIO wollte sie loswerden. Es handelt sich hier bei um eine Güterumgehungsbahn, auf der auch Regionalzüge verkehren sollen. Der Betrieb ist dadurch beeinträchtigt, daß in Mainz die Rheinbrücke erneuert wird und die vielen Güterzüge einem attraktiveren Takt im Weg stehen. Da haben die Bahnunternehmen nicht so die Lust drauf, hier SPNV-Leistungen zu erbringen.
Zur Frage: Wird eine Verkehrsdienstleistung per Ausschreibung oder Direktvergabe erbracht, so ist mit einem Verkehrsunternehmen ein befristeter Vertrag geschlossen worden, der irgendwann ausläuft. Wie es dann weiter geht, ist dann wieder Sache der Gebietskörperschaft. Sie kann die Linie wieder neu ausschreiben, aber sollte sich im Prinzip dann auch dafür entscheiden können, sie ab dann eigenständig zu erbringen. Auch hat sie die Möglichkeit, die Linie dann ganz einzustellen und dafür eine neue Linie zu schaffen oder auch nicht. Also liegt es Nahe, daß sich jede Stadt mit eigenem Verkehrsbetrieb eine ausgeschriebene oder direkt vergebene Linie nach Vertragsablauf zurückholen kann, wenn sie möchte - aber sie wird schlechte Karten haben, wenn es darum geht, aus dem Vertrag vorzeitig auszusteigen. Da wäre es einmal interessant einen solchen Vertrag zu lesen, falls es manche Städte gibt, die so etwas online stellen.
Ist die Situation allerdings so, daß eine Linie neu ausgeschrieben wird und es meldet sich überhaupt niemand, der sie haben möchte (ein Eigenbetrieb kann sich immer bewerben, muß aber nicht), dann fällt die Linie wieder an den alten Betreiber zurück. AFAIK betreibt DB REGIO unfreiwillig die Regionalbahn von Aschaffenburg nach Wiesbaden. Die Strecke war AFAIK ausgeschrieben und keiner hat sich gemeldet - DB REGIO wollte sie loswerden. Es handelt sich hier bei um eine Güterumgehungsbahn, auf der auch Regionalzüge verkehren sollen. Der Betrieb ist dadurch beeinträchtigt, daß in Mainz die Rheinbrücke erneuert wird und die vielen Güterzüge einem attraktiveren Takt im Weg stehen. Da haben die Bahnunternehmen nicht so die Lust drauf, hier SPNV-Leistungen zu erbringen.