29. 12. 2009, 22:43
Hallo,
Das war ein Fehler von mir, ich meinte nicht eigenwirtschschaftlichen Betrieb, sondern eigenerbrachten Betrieb. Warum müssen die Begriffe so ähnlich sein ;-)
Also die korrekte Frage sollte sein: was passiert mit privaten Linienkonzessionen in Gebieten, in denen wegen eigenerbrachter Verkehre nicht ausgeschrieben wird.
Theoretisch müssten die Konzessionen dan an den kommunalen Betrieb fallen, aber eine richtige Antwort habe ich da noch nicht erhalten.
Was die von Dir erwähnte Veolia da treibt ist noch harmlos, zumal die WEG (die es als Busunternehmen gar nicht mehr gibt, ist jetzt nur noch eine Marke der OVR) das so nicht treibt, die wollen lieber ihre eigenen Verkehr möglichst lange halten.
Der Vorrang für eigenwirtschaftlichen Betrieb ist eine Sache, die m.E. verboten gehört, da damit schon zu viel Schindluder getrieben worden ist, und zwar egal, ob per Direktvergabe oder per Ausschreibung.
Da geht nämlich die Konstruktion einen eigenwirtschaftlichen Betrieb auf eine Ausschreibung anzubieten, bei der eigenwirtschaftlicher Betrieb eigentlich gar nicht möglich ist, dann den Zuschlag zu erhalten oder ggf. einzuklagen, da man ja einziger Anbieter ist, der das eigenwirtschaftlich fahren kann und das ein halbes Jahr so zu betreiben.
Nach einem halben Jahr kommt man dann, legt der Gebietskörperschaft dar, daß man das so nicht eigenwirtschaftlich betreiben kann und - da man ja wegen des eigenwirtschaftlichen Zuschlags kein Geld fordern darf - den Fahrplan so zusammenzukürzen, daß es dann doch eigenwirtschaftlich geht, sprich statt Stundentakt nur noch 5 Schulbusse am Tag. Die Genehmigungsbehörde genehmigt den gekürzten Fahrplan dann auch, weil ihr ja dargelegt wurde, daß es sonst wirtschaftlich nicht möglich ist, den Verkehr zu betreiben.
Diesen Fall gibt es so leider, und das Unternehmen kommt damit auch noch durch.
Das ist für mich schon Sabotage des ÖPNV.
Und? Das ist doch sogar hier so. War früher extremer als heute, aber noch immer fahren hier im Stadtgebiet Subunternehmer (Linien 90/95, 91, 99) während in Nürtingen SSB-Busse fahren. Allerdings ohne, daß die Linien bisher ausgeschrieben waren.
Das ist inzwischen in der Branche normal, weswegen ich auch ein Gegner dieses Systems bin. Und was im US-Schulbusverkehr abläuft ist noch extremer.
Die Begründung "EU-Recht" greift hier zu kurz, m.E. ist das im EU-Recht nicht festgelegt, sondern Qualitätskriterien sind sehr wohl zulässig. Außerdem, falls das Gericht das tatsächlich so begründet haben sollte, dann wäre das ein gefundenes Fressen für eine Berufung: EU-Recht ist nämlich vor deutschen Gerichten gar nicht bindend, sondern es muß erst in deutsche Gesetze umgesetzt werden, bevor ein Richter danach entscheiden darf. Daher muß das schon mit einem nationalen Gesetz begründet sein, nicht mit EU-Recht.
Leider passieren bei dieser Umsetzung von EU-Vorgaben in deutsche Gesetze regelmäßig Fehler.
(29. 12. 2009, 17:28)GoaSkin schrieb: AFAIK ändert auch eigenwirtschaftlicher Betrieb
Das war ein Fehler von mir, ich meinte nicht eigenwirtschschaftlichen Betrieb, sondern eigenerbrachten Betrieb. Warum müssen die Begriffe so ähnlich sein ;-)
Also die korrekte Frage sollte sein: was passiert mit privaten Linienkonzessionen in Gebieten, in denen wegen eigenerbrachter Verkehre nicht ausgeschrieben wird.
Theoretisch müssten die Konzessionen dan an den kommunalen Betrieb fallen, aber eine richtige Antwort habe ich da noch nicht erhalten.
(29. 12. 2009, 17:28)GoaSkin schrieb: In Darmstadt und Umgebung wurden schon sehr viele Linien ausgeschrieben und zum Teil eigenwirtschaftlich betrieben. Allerdings gibt es auch eigenwirtschaftlich betriebene Linien per Direktvergabe. So wurde beispielsweise ein Bündel mit zwei Linien ausgeschrieben, wobei ein eigenwirtschaftlicher Betrieb kein Ausschreibungskriterium war. Ein Bewerber hat aber dabei die Ausschreibung durch die Bereitschaft eines eigenwirtschaftlichen Betriebes gewonnen.
Teilweise läuft da echter Schindluder, was die Vergabe an Verkehrsdienstleistungen betrifft. Dabei verweise ich insbesondere auf die Firma VEOLIA, die im Raum Stuttgart mit der WEG vertreten ist und im Rhein-Main-Gebiet mit der ALPINA. Sie bewerben sich für Ausschreibungen und wenn sie welche Gewinnen, suchen sie sich ein Subunternehmer, der die Leistungen dann tatsächlich gegen Bezahlung erbringen soll. So hat man dann wieder genügend Fahrzeuge zur Verfügung, um sich für die nächste Ausschreibung bewerben zu können und so weiter...
Was die von Dir erwähnte Veolia da treibt ist noch harmlos, zumal die WEG (die es als Busunternehmen gar nicht mehr gibt, ist jetzt nur noch eine Marke der OVR) das so nicht treibt, die wollen lieber ihre eigenen Verkehr möglichst lange halten.
Der Vorrang für eigenwirtschaftlichen Betrieb ist eine Sache, die m.E. verboten gehört, da damit schon zu viel Schindluder getrieben worden ist, und zwar egal, ob per Direktvergabe oder per Ausschreibung.
Da geht nämlich die Konstruktion einen eigenwirtschaftlichen Betrieb auf eine Ausschreibung anzubieten, bei der eigenwirtschaftlicher Betrieb eigentlich gar nicht möglich ist, dann den Zuschlag zu erhalten oder ggf. einzuklagen, da man ja einziger Anbieter ist, der das eigenwirtschaftlich fahren kann und das ein halbes Jahr so zu betreiben.
Nach einem halben Jahr kommt man dann, legt der Gebietskörperschaft dar, daß man das so nicht eigenwirtschaftlich betreiben kann und - da man ja wegen des eigenwirtschaftlichen Zuschlags kein Geld fordern darf - den Fahrplan so zusammenzukürzen, daß es dann doch eigenwirtschaftlich geht, sprich statt Stundentakt nur noch 5 Schulbusse am Tag. Die Genehmigungsbehörde genehmigt den gekürzten Fahrplan dann auch, weil ihr ja dargelegt wurde, daß es sonst wirtschaftlich nicht möglich ist, den Verkehr zu betreiben.
Diesen Fall gibt es so leider, und das Unternehmen kommt damit auch noch durch.
Das ist für mich schon Sabotage des ÖPNV.
(29. 12. 2009, 17:28)GoaSkin schrieb: Auch der Darmstädter Eigenbetrieb HEAG Mobilo setzt neuerdings teilweise Subunternehmer im Stadtverkehr ein, fährt aber mit eigenen Fahrzeugen dafür seit einiger Zeit im ca. 25km weiter südlich im Kreis Bergstraße herum.
Und? Das ist doch sogar hier so. War früher extremer als heute, aber noch immer fahren hier im Stadtgebiet Subunternehmer (Linien 90/95, 91, 99) während in Nürtingen SSB-Busse fahren. Allerdings ohne, daß die Linien bisher ausgeschrieben waren.
(29. 12. 2009, 17:28)GoaSkin schrieb: Ausschreibungen gewinnen und weiter geben scheint eine Masche geworden zu sein, um sich Geld im Schlaf abzwacken zu können, in dem man Subunternehmer bestellt, denen man weniger bezahlt, als man bekommt.
Das ist inzwischen in der Branche normal, weswegen ich auch ein Gegner dieses Systems bin. Und was im US-Schulbusverkehr abläuft ist noch extremer.
(29. 12. 2009, 17:28)GoaSkin schrieb: Im Übrigen habe ich einmal gelesen, daß eine Stadt Tarifbezahlung zum Ausschreibungskriterium gemacht werden soll, wogegen ein Bewerber erfolgreich geklagt hat (EU-Recht).
Die Begründung "EU-Recht" greift hier zu kurz, m.E. ist das im EU-Recht nicht festgelegt, sondern Qualitätskriterien sind sehr wohl zulässig. Außerdem, falls das Gericht das tatsächlich so begründet haben sollte, dann wäre das ein gefundenes Fressen für eine Berufung: EU-Recht ist nämlich vor deutschen Gerichten gar nicht bindend, sondern es muß erst in deutsche Gesetze umgesetzt werden, bevor ein Richter danach entscheiden darf. Daher muß das schon mit einem nationalen Gesetz begründet sein, nicht mit EU-Recht.
Leider passieren bei dieser Umsetzung von EU-Vorgaben in deutsche Gesetze regelmäßig Fehler.