29. 11. 2009, 18:34
(29. 11. 2009, 15:54)GoaSkin schrieb: Beförderungsdienstleistungen kann man sich ganz anders erschleichenLies dir mal den § 265a StGB durch, dann wirst du merken, dass du da völlig daneben gehauen hast.
- sich im LKW verstecken
- als blinder Passagier im Flugzeug oder im Schiff
und erschwerende Umstände sind, wenn sich jemand zum Zwecke von
- illegalem Grenzübertritt
- illegalen Zugang zu einem Grundstück erschleicht
Um die Verhältnismäßigkeit zu bewahren, sollte die Höchststrafe angewendet werden, wenn ein schwerer Verstoß gegen dieses Gesetz vorliegt. Ohne Fahrkarte in der Stadt herumzufahren ist nun einmal ein leichter Verstoß im Vergleich zu den geschilderten Varianten.
Die Norm ist genau auf Schwarzfahrer gemünzt. Anders als z.B. bei Körperverletzung oder Raub gibt es auch keine sog. Qualifikationen (das, was du als "erschwerende Umstände" bezeichnest). Sowas kann auch nicht einfach vom Richter in der Hauptverhandlung festgestell werden, es muss im Gesetz fesgelegt sein (Gesetzesvorbehalt und so).
Was die Strafzumessung angeht: Das ist nichmal, bzw. nur in ganz engen Grenzen, Stoff des ersten juristischen Staatsexamens. Von daher wäre ich an deiner Stelle etwas zurüchkahltender mit irgenwelchen Aussagen.