So viel Rechtsberatung wie hier (und sogar noch einwenig mehr) gehört zu den alltäglichen Aufgaben jedes Sozialarbeites, Polizisten, Pfarrers, Lehrers, Sachbearbeiters bei Behörden und vielen anderen Berufsgruppen. Würde man das Rechtsberatungsverbot für nicht-Juristen so genau nehmen, würde man vielen Leuten eine essentielle Grundlage für ihre Arbeit entziehen.
Wir beschränken uns hier darauf, Möglichkeiten im Rahmen der geltenden Gesetze zu besprechen, versprechen aber keine Ziele, die mit den richtigen Schachzügen zu erreichen sind und verweisen auch darauf, daß man Diese mit dem Anwalt näher konkretisieren sollte.
Auch in der Schule lernt man schon Gesetze und Dinge zu Rechtsthemen. Und dazu muß kein Rechtsanwalt in den Unterricht kommen.
Beförderungsdienstleistungen kann man sich ganz anders erschleichen
- sich im LKW verstecken
- als blinder Passagier im Flugzeug oder im Schiff
und erschwerende Umstände sind, wenn sich jemand zum Zwecke von
- illegalem Grenzübertritt
- illegalen Zugang zu einem Grundstück erschleicht
Um die Verhältnismäßigkeit zu bewahren, sollte die Höchststrafe angewendet werden, wenn ein schwerer Verstoß gegen dieses Gesetz vorliegt. Ohne Fahrkarte in der Stadt herumzufahren ist nun einmal ein leichter Verstoß im Vergleich zu den geschilderten Varianten.
Würde ein einfacher Schwarzfahrer angezeigt werden (ohne daß regelmäßiges Schwarzfahren vorliegt), würde entweder der Staatsanwalt das Verfahren mit einer Geldauflage einstellen oder der Richter ihn zu einer Geldstrafe verurteilen, die sich etwa im Rahmen von 40 Euro bewegt. Nur würde diese 40 Euro nicht der Verkehrsbetrieb erhalten, sondern an eine gemeinnützige Organisation gehen müssen - Pech für die SSB, Glück für das Rote Kreuz.
Wir beschränken uns hier darauf, Möglichkeiten im Rahmen der geltenden Gesetze zu besprechen, versprechen aber keine Ziele, die mit den richtigen Schachzügen zu erreichen sind und verweisen auch darauf, daß man Diese mit dem Anwalt näher konkretisieren sollte.
Auch in der Schule lernt man schon Gesetze und Dinge zu Rechtsthemen. Und dazu muß kein Rechtsanwalt in den Unterricht kommen.
Zitat:
Den Polizisten rufen kannst immer. Die Strafe für Leistungserschleichung liegt übrigens bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr (Siehe §265a StGB)
Beförderungsdienstleistungen kann man sich ganz anders erschleichen
- sich im LKW verstecken
- als blinder Passagier im Flugzeug oder im Schiff
und erschwerende Umstände sind, wenn sich jemand zum Zwecke von
- illegalem Grenzübertritt
- illegalen Zugang zu einem Grundstück erschleicht
Um die Verhältnismäßigkeit zu bewahren, sollte die Höchststrafe angewendet werden, wenn ein schwerer Verstoß gegen dieses Gesetz vorliegt. Ohne Fahrkarte in der Stadt herumzufahren ist nun einmal ein leichter Verstoß im Vergleich zu den geschilderten Varianten.
Würde ein einfacher Schwarzfahrer angezeigt werden (ohne daß regelmäßiges Schwarzfahren vorliegt), würde entweder der Staatsanwalt das Verfahren mit einer Geldauflage einstellen oder der Richter ihn zu einer Geldstrafe verurteilen, die sich etwa im Rahmen von 40 Euro bewegt. Nur würde diese 40 Euro nicht der Verkehrsbetrieb erhalten, sondern an eine gemeinnützige Organisation gehen müssen - Pech für die SSB, Glück für das Rote Kreuz.