28. 11. 2009, 18:27
Du musst dich auf einen Strafbefehl nicht einlassen und hast grundsätzlich das Recht darauf, den Fall gerichtlich zu klären.
Die Möglichkeit, die Angelegenheit mit einem Strafbefehl abzuschließen soll Staatsanwaltschaften und Richtern die Möglichkeit bieten, sich Gerichtsverhandlungen und weitere Ermittlungen zu sparen, um weniger Arbeit zu haben. Im Gegenzug entstehen für den Beschuldigten keine Gerichtskosten. Von dieser Möglichkeit soll aber normalerweise nur Gebrauch gemacht werden, wenn jemand wegen eines Massendeliktes beschuldigt wird (Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer) und die Schuld eindeutig zu beweisen und auch zu beurteilen ist.
Je mehr die Gerichte zu tun haben, desto fragwürdiger machen sie von dieser Möglichkeit Gebrauch. Aber wie gesagt. Grundsätzlich muß man sich darauf nicht einlassen und dann gibt es eine normale Hauptverhandlung. Die Gerichtskosten sollten in diesem Falle falls du verlierst nicht besonders hoch sein, aber das kann der Anwalt abschätzen.
Wenn wirklich nichts vorgefallen ist, wodurch du gegen ein Gesetz verstoßen hast, würde ich darauf drängen, daß das Verfahren wegen Beweismangel eingestellt wird. Wenn es da doch ein paar Kleinigkeiten gibt, eine Einstellung mit Auflagen nach §153a StPO. Falls du Mitglied in einer Kirche bist, solltest du dem Pfarrer von der Angelegenheit einmal in einer Sprechstunde erzählen. Da die Kirchengemeinden andauernd Leute beschäftigen Sozialstunden schieben müssen kennen sich Pfarrer und Staatsanwälte. Darum hat ein Pfarrer auch eine gute Position wenn es darum geht, mit dem Staatsanwalt darüber zu verhandeln, die Angelegenheit anderweitig zu klären.
Gibt es einen Strafbefehl, bist du vorbestraft. Stellt der Staatsanwalt das Verfahren ein, dann nicht. Geht der Fall vor Gericht, kann auch der Richter das Verfahren einstellen unabhängig davon, ob der Staatsanwalt einverstanden ist.
Im übrigen ist der Vorwurf "versuchte Körperverletzung" lächerlich. Man wirft dir hier vor, beim "Zutreten" beabsichtigt zu haben, jemanden mehr Schaden zuzufügen.
Die Möglichkeit, die Angelegenheit mit einem Strafbefehl abzuschließen soll Staatsanwaltschaften und Richtern die Möglichkeit bieten, sich Gerichtsverhandlungen und weitere Ermittlungen zu sparen, um weniger Arbeit zu haben. Im Gegenzug entstehen für den Beschuldigten keine Gerichtskosten. Von dieser Möglichkeit soll aber normalerweise nur Gebrauch gemacht werden, wenn jemand wegen eines Massendeliktes beschuldigt wird (Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer) und die Schuld eindeutig zu beweisen und auch zu beurteilen ist.
Je mehr die Gerichte zu tun haben, desto fragwürdiger machen sie von dieser Möglichkeit Gebrauch. Aber wie gesagt. Grundsätzlich muß man sich darauf nicht einlassen und dann gibt es eine normale Hauptverhandlung. Die Gerichtskosten sollten in diesem Falle falls du verlierst nicht besonders hoch sein, aber das kann der Anwalt abschätzen.
Wenn wirklich nichts vorgefallen ist, wodurch du gegen ein Gesetz verstoßen hast, würde ich darauf drängen, daß das Verfahren wegen Beweismangel eingestellt wird. Wenn es da doch ein paar Kleinigkeiten gibt, eine Einstellung mit Auflagen nach §153a StPO. Falls du Mitglied in einer Kirche bist, solltest du dem Pfarrer von der Angelegenheit einmal in einer Sprechstunde erzählen. Da die Kirchengemeinden andauernd Leute beschäftigen Sozialstunden schieben müssen kennen sich Pfarrer und Staatsanwälte. Darum hat ein Pfarrer auch eine gute Position wenn es darum geht, mit dem Staatsanwalt darüber zu verhandeln, die Angelegenheit anderweitig zu klären.
Gibt es einen Strafbefehl, bist du vorbestraft. Stellt der Staatsanwalt das Verfahren ein, dann nicht. Geht der Fall vor Gericht, kann auch der Richter das Verfahren einstellen unabhängig davon, ob der Staatsanwalt einverstanden ist.
Im übrigen ist der Vorwurf "versuchte Körperverletzung" lächerlich. Man wirft dir hier vor, beim "Zutreten" beabsichtigt zu haben, jemanden mehr Schaden zuzufügen.