Hallo,
Das ist mir schon klar, und ich kenne die Geschichte auch. Das, was Du oben von mir zitierst, war eine Antwort auf Eisteefahrer. Daher kann ich Dir da ja kein Schwarzfahren unterstellen, sondern wenn dann höchstens Eisteefahrer.
Super sinnvoll. Derjenige, der schwarz fährt, sich also nicht die Regelungen hält, wird sich dann auch nicht an diese Regel halten.
Die Polizei macht keine allgemeinen Ausweiskontrollen, höchstens allgemeine Personenkontrollen. Wo da der Unterschied ist dürfte schon aus dem Namen erkennbar sein.
Nur der vom Fahrer, nicht die von anderen Insassen der Fahrzeugs. Und der Fahrer braucht den nicht zur Identifikation seiner Person, sondern zum Nachweis, daß er berechtigt ist, ein Fahrzeug zu führen.
Sollen die weiteren Personen auch überprüft werden, so gilt hier wieder das wie bei der allgemeinen Personenkontrolle: sie müssen keinen Ausweis dabeihaben.
(27. 11. 2009, 19:28)_U8_ schrieb:Zitat:Du hast aber auch kein Recht, eine Straftat (Schwarzfahren) zu begehen. Tust Du das doch, dann darfst Du Dich auch nicht wundern, wenn man etwas von Dir will, und sei es nur der Personalausweis oder eben die Festnahme zur Personalienfeststellung.
Martin! Ich bin NICHT SCHWARZGEFAHREN! (Ich verbitte mir sowas !!)
Das ist mir schon klar, und ich kenne die Geschichte auch. Das, was Du oben von mir zitierst, war eine Antwort auf Eisteefahrer. Daher kann ich Dir da ja kein Schwarzfahren unterstellen, sondern wenn dann höchstens Eisteefahrer.
(27. 11. 2009, 19:28)_U8_ schrieb: Ich würde da einfach eine neue Regelung einführen - dass das eben so gemacht werden kann. Mit der Ausweispflicht in den Zügen/Bussen der SSB!
( Die SSB könnte sicher so eine Regelung einführen,denke ich mal )
Super sinnvoll. Derjenige, der schwarz fährt, sich also nicht die Regelungen hält, wird sich dann auch nicht an diese Regel halten.
(27. 11. 2009, 22:35)_U8_ schrieb: Naja, sonst kann halt jeder einfach von jemand anderst den Namen angeben...aber wenn die Polizei eine allgemeine Ausweiskontrolle macht, musst du doch auch einen Ausweis zeigen?
Die Polizei macht keine allgemeinen Ausweiskontrollen, höchstens allgemeine Personenkontrollen. Wo da der Unterschied ist dürfte schon aus dem Namen erkennbar sein.
(27. 11. 2009, 22:35)_U8_ schrieb: Selbst wenn du nen Führerschein hast, müßtest du es ja wissen, da wird einfach so unangesagt allgemeine Verkehrskontrolle gemacht, und da muss der Führerschein halt vorgelegt werden...
Nur der vom Fahrer, nicht die von anderen Insassen der Fahrzeugs. Und der Fahrer braucht den nicht zur Identifikation seiner Person, sondern zum Nachweis, daß er berechtigt ist, ein Fahrzeug zu führen.
Sollen die weiteren Personen auch überprüft werden, so gilt hier wieder das wie bei der allgemeinen Personenkontrolle: sie müssen keinen Ausweis dabeihaben.