27. 11. 2009, 14:04
(27. 11. 2009, 13:32)dt8.de schrieb: Du hast aber auch kein Recht, eine Straftat (Schwarzfahren) zu begehen. Tust Du das doch, dann darfst Du Dich auch nicht wundern, wenn man etwas von Dir will, und sei es nur der Personalausweis oder eben die Festnahme zur Personalienfeststellung.
Das schon. Aber die Forderung war ja, jemanden der Schwarzfährt und sich nicht ausweisen kann hart zu bestrafen. Und da frag ich mich schon, warum.
"Das schlimmste Wort, mit dem ich je tituliert wurde, lautete 'nett'." (Michael O’Leary)