27. 11. 2009, 10:09
(25. 11. 2009, 20:51)_U8_ schrieb: NEIN NEIN!!!! Martin!!! Weißt du was mir mal passiert ist ?!
Eine Person hat meinen Namen bei der Kontrolle angegeben, als die kontrolliert wurde und keine Fahrkarte hatte!
Die Kontrolleure wollen keinen Ausweis sehen, die wollen nur ihren Zettel ausgefüllt bekommen, sonst nix, leider! Da ist nix mit feststellen, ob es sich wirklich um die angegebene Person handelt!
Die Eidesstattliche Versicherung darf man eigentlich nur dann machen, wenn die betreffende Person _irgendwas_ wo der Name draufsteht (z.B. Kreditkarte) dabei hat. Das ganze dient zur Verfahrensvereinfachung. Schwarze Schafe gibts natürlich immer.
Zitat:Von mir aus soll jeder, der beim Schwarzfahren erwischt wird (also keine Fahrkarte hat, und sich nicht ausweisen kann), HART zur Verantwortung gezogen werden! Damit meine ich, eine höhere Geldstrafe!
Auf welcher rechtlichen Grundlage? Wir haben in Deutschland keine Ausweis-Mitführpflicht.
Zitat: Ich würde die Strafe von 40€ auf 1 000€ erhöhen, dann würde es sich auch lohnen, bei jedem Schwarzfahrer einen Polizisten zu rufen, der dann feststellt, um welche Person es sich handelt!
Den Polizisten rufen kannst immer. Die Strafe für Leistungserschleichung liegt übrigens bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr (Siehe §265a StGB)
"Das schlimmste Wort, mit dem ich je tituliert wurde, lautete 'nett'." (Michael O’Leary)