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Zeugen-Aufruf - Stadtbahn Haltestelle Türlenstr. 14.11.08 geg. 23 Uhr
#10
(25. 11. 2009, 20:46)GoaSkin schrieb: Ob sich jemand Beförderugsdienstleistungen erschlichen hat kann man ganz leicht feststellen: Durch eine Fahrkartenkontrolle, die sofort und an Ort und Stelle erledigt werden kann. Und wegen Dingen, die man sofort klären kann ist es nicht notwendig, daß jemand mit zur Wache kommt, da es weder Eigen- oder Fremdgefährdung festzustellen gibt, noch Spuren der Tat verwischt werden können.

Kleiner Irrtum: wenn die Beförderungserschleichung zweifelsfrei festgestellt wurde, derjenige sich anschließend aber nicht ausweisen will oder kann, dann wird eine Personalienfeststellung erfolgen. Dazu darf derjenige mit zur Wache genommen und festgehalten werden.
Von einer Beförderungserschleichung gehe ich beim OP aus, denn andernfalls hätte er bestimmt erwähnt, im Besitz einer gültigen Fahrkarte gewesen zu sein.

(25. 11. 2009, 20:46)GoaSkin schrieb: Allerdings werden häufig Leute ohne dringenden Tatverdacht festgenommen, sondern auch aus rein präventiven Charakter. Auf Demonstrationen beispielsweise werden manchmal Leute festgenommen, die noch nichts gemacht haben, und dies nur um eventuelle Straftaten zu verhindern. Rechtens muß dies nicht zwangsweise sein, aber gemacht wird es.

Dem ist leider so, nur in diesem Fall ist davon auszugehen, daß die Maßnahme rechtens war. Zumindest gehe ich solange davon aus, wie der OP nicht die den Annahmen widerspricht.
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RE: Zeugen-Aufruf - Stadtbahn Haltestelle Türlenstr. 14.11.08 geg. 23 Uhr - von dt8.de - 25. 11. 2009, 21:34

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