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Zeugen-Aufruf - Stadtbahn Haltestelle Türlenstr. 14.11.08 geg. 23 Uhr
#7
(25. 11. 2009, 00:17)GoaSkin schrieb: Die Polizei darf grundlos jemanden festnehmen und bis zu 24 Stunden ohne richterlichen Beschluss festhalten. So sieht es das deutsche Gesetz vor.

Grundlos nicht, das wäre ja noch schöner. Noch leben wir zumindest formal in einen Rechtsstaat.
Eine Festnahme ohne richterlichen Beschluss geht nur bei dringendem Tatverdacht, und zwar bis zum Ablauf des folgenden Tages, also in ungünstigen Fällen bis zu 47 Stunden 59 Minuten.

Allerdings sollte man seine Rechte kennen.

Und ja, ich habe da Erfahrung, ich wurde beim Fotografieren von Straßenbahnen auch schon "hopsgenommen". Allerdings nur einmal, danach danach habe ich mich informiert.
Wichtiger Tipp: auf die Frage "kommen Sie freiwillig mit oder müssen wir Sie festnehmen?" nie freiwillig mitgehen, sonst kann man sich nicht mehr wehren. Man ist ja freiwillig mit ...

Im ursprünglichen Fall allerdings dürfte ja ein Tatverdacht wegen Beförderungserschleichung vorgelegen haben, und wenn man sich dann nicht ausweisen kann ist zumindest eine Personalienfeststellung unumgänglich. Wer dann auch noch unkooperativ ist ...
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RE: Zeugen-Aufruf - Stadtbahn Haltestelle Türlenstr. 14.11.08 geg. 23 Uhr - von dt8.de - 25. 11. 2009, 08:42

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