Die Polizei darf grundlos jemanden festnehmen und bis zu 24 Stunden ohne richterlichen Beschluss festhalten. So sieht es das deutsche Gesetz vor. Allerdings gilt für die Polizei zu gleich ein sogenanntes Übermaßverbot, was ihr salopp gesagt verbietet, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Wer eine Ordnungswidrigkeit begeht darf nicht wie ein Schwerverbrecher behandelt werden. Dies wäre unverhältnismäßig. So dürfen Telefongespräche nur zur Aufklärung schwerer Verbrechen abgehört werden, aber nicht um Kiffer oder Schwarzfahrer zu finden. Personenkontrollen dürfen zwar verdachtsunabhängig erfolgen, aber dennoch nur dann erfolgen, wenn das Anliegen eine Kontrolle rechtfertigt. Werden Drogen oder Waffen gesucht, dann ist eine allgemeine Kontrolle an einem Ort gerechtfertigt, an dem es erhebliche Probleme mit Waffen- oder Drogenbesitz gibt. Daß jemand schwarz gefahren ist, stellt allerdings keinen Grund für eine Personenkontrolle dar.
Leider kommt es vor, daß sich die Polizei manchmal nicht an ihre Regeln hält. Im Streitfall gibt es dann leider häufig die passende Ausrede... Ein gutes Beispiel ist dieser umstrittene Fall: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,...38,00.html
Leider kommt es vor, daß sich die Polizei manchmal nicht an ihre Regeln hält. Im Streitfall gibt es dann leider häufig die passende Ausrede... Ein gutes Beispiel ist dieser umstrittene Fall: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,...38,00.html