24. 09. 2009, 09:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24. 09. 2009, 09:36 von Andy0711.)
(23. 09. 2009, 23:03)henchen2410 schrieb:(23. 09. 2009, 22:38)dt8.de schrieb: Richtig. Jede bis auf die U3. Darum fahren die 80m-Züge (die übrigens nur 77,6 m lang sind) mit Sondergenehmigung, auch auf der U11.
Die U8 doch auch, oder?
Wo ist die U11 denn straßenbündig? Oder zählt die Kreuzung am Berliner Platz da auch dazu?
Gilt diese Beschränkung eigentlich nur für den Fahrgastbetrieb oder grundsätzlich?
Grüßle
henchen2410
U8 m. E. auch.
Die Kreuzung am Berliner Platz zählt in jedem Fall dazu; wie es bei der Kreuzung an der Mercedesstraße aussieht, weiß ich nicht - würde ich aber auch annehmen. Da die Beschränkung m. E. aus der Gefahrenlage für und Behinderung von andere(n) Verkehrsteilnehmer(n) herkommt, dürfte es irrelevant sein, ob Fahrgastbetrieb oder nicht.
Auch die Fahrten von und zum Depot (insbes. Heslach) muss im Falle der U11 beachtet werden.