23. 09. 2009, 11:54
Zitat:Geht schon, wenn man will. Beschrankte Bahnübergange sind aber auch bei U-Bahnen erlaubt, denn ein vollgesicherter Bahnübergang zählt m.W. als völlig unabhängig vom Straßenverkehr.
Das sehe ich nicht so. Zumindest nicht laut dem, was Wikipedia sagt. Dort steht nämlich:
Zitat:Unabhängig bedeutet in diesem Falle auch, dass sich eine U-Bahn mit keinem anderen Verkehrsmittel niveaugleich kreuzen darf, also keine Bahnübergänge, ob für Fußgänger oder Fahrzeuge, keine Verzweigungen zu anderen Schienensystemen wie Eisenbahn, Straßenbahn usw.
Grüße!