Also im Prinzip ist es so, daß immer vorrangig der Verbundtarif gilt. Bei Fahrten, die zum Verbundtarif möglich sind (Übergangsregelungen mit eingeschlossen), gelten auch die jeweiligen Preise. Die Nutzung der Bahncard ist dann nur möglich, solange der jeweilige Verkehrsverbund sie akzeptiert. Da haben viele Verbünde ihre ganz eigenen Regeln dazu (z.B. mit Bahncard 50 auch nur 25%). Dabei muß man unbedingt beachten, daß für Ziele außerhalb des VVS-Gebietes, in die der VVS keinen Übergangstarif anbietet unter Umständen das VVS-Gebiet Übergangsgebiet eines anderen Verbundes ist (von Reutlingen nach S-Flughafen gilt z.B. der NALDO-Tarif).
Ist letzendlich eine Fahrt garnicht zum Verbundtarif möglich, gilt der TBNE-Tarif, der umgangssprachlich auch Bahn-Tarif genannt wird. Das ist wie eine Art Tarifgemeinschaft aller SPNV-Unternehmen, wobei die Privatunternehmen aufgrund der DB-Dominanz in der Tarifgemeinschaft nicht viel mitzureden haben. Kommt dieser Tarif zur Anwendung, gelten Bahncards nach den normalen Regeln.
Der City-Tarif ist nichts weiteres als eine Möglichkeit für Bahncard-Besitzer, am Zielort den ÖPNV mit dem DB-Ticket zu nutzen. Diese Möglichkeit basiert auf einer Verhandlung zwischen DB und dem örtlichen Aufgabenträger für den Nahverkehr.
Ist letzendlich eine Fahrt garnicht zum Verbundtarif möglich, gilt der TBNE-Tarif, der umgangssprachlich auch Bahn-Tarif genannt wird. Das ist wie eine Art Tarifgemeinschaft aller SPNV-Unternehmen, wobei die Privatunternehmen aufgrund der DB-Dominanz in der Tarifgemeinschaft nicht viel mitzureden haben. Kommt dieser Tarif zur Anwendung, gelten Bahncards nach den normalen Regeln.
Der City-Tarif ist nichts weiteres als eine Möglichkeit für Bahncard-Besitzer, am Zielort den ÖPNV mit dem DB-Ticket zu nutzen. Diese Möglichkeit basiert auf einer Verhandlung zwischen DB und dem örtlichen Aufgabenträger für den Nahverkehr.