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Suttgart 21 und das Bürgerbegehren
#24
(31. 08. 2009, 23:18)dt8.de schrieb: Ich muß das Urteil nicht lesen, um zu verstehen, daß hier der Bürgerwille mit juristischen Winkelzügen bewusst missachtet wird. Den 67000 Bürgern war die juristische Formulierung schlicht egal, diese wollen eine Abstimmung über das Projekt bzw. die Beteiligung der Stadt daran.
Das was du hier als "juristische Winkelzüge" bezeichnest ist schlicht und ergreifend geltendes Recht. Hier sind nicht irgenwelche Ausnahmeregelungen herangezogen worden oder es wurde das, was man als "richterliche Rechtsfortbildung" bezeichent betrieben, es sind nur die Buchstaben des Gesetzes angewendet worden. Den 67.000 Bürgern kann die Formulierung auch egal sein, dem Gericht darf sie es aber nicht, und damit ist die Sache - juristisch - erledigt. Es kann jedenfalls nicht sein, dass Recht und Gesetz nicht angewendet werden, wenn man nur laut genug schreit. Auch wenn viele schreien.
Abschließende Frage: Wer hat denn die Gegener daran gehindert, die früheren Beschlüsse rechtzeitig anzugreifen?

(31. 08. 2009, 15:40)eisteefahrer schrieb: Eben drum ja. Mit einer anderen Fragestellung wäre das ganze Formal korrekt gewesen.
Streich das formal. Es wäre einfach korrekt gewesen.
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RE: Suttgart 21 und das Bürgerbegehren - von b1g - 08. 10. 2007, 08:48
OT: Palmer - von br101 - 08. 10. 2007, 13:13
RE: Suttgart 21 und das Bürgerbegehren - von b1g - 07. 10. 2007, 14:31
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RE: Suttgart 21 und das Bürgerbegehren - von DasBa - 01. 09. 2009, 14:24

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