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Suttgart 21 und das Bürgerbegehren
#23
(31. 08. 2009, 14:59)DasBa schrieb:
(31. 08. 2009, 11:25)eisteefahrer schrieb: Verloren ja - aber auch nur wegen eines Formfehlers.
Formfehler, naja. Die ganze Sache kam halt ein paar Jahre zu spät. Wenn man sich die Mühe machen würde, das Urteil mal zu lesen, würde man auch feststellen, dass es schon Möglichkeiten für eine zulässige Fragestellung gegeben hätte. Die Initiatoren haben schlicht und ergreifend die rechtlichen Vorgaben nicht erfüllt.

Warum zu spät? Gab es da nicht so ein Versprechen, auf welches die Gegner sich zunächst verlassen hatten, welches dann aber nicht eingehalten wurde?

Ich muß das Urteil nicht lesen, um zu verstehen, daß hier der Bürgerwille mit juristischen Winkelzügen bewusst missachtet wird. Den 67000 Bürgern war die juristische Formulierung schlicht egal, diese wollen eine Abstimmung über das Projekt bzw. die Beteiligung der Stadt daran.

Diese Abstimmung will Herr Schuster mit allen Mitteln verhindern. Jetzt wird halt ein Formfehler als Grund genommen. Hätte es den nicht gegeben, dann hätte man (er) sicher auch einen anderen Grund gefunden. Ist es nicht vielmehr so, daß die Rathausspitze die Bürgerabstimmung mit allen Mitteln zu verhindern versucht, und da der Formfehler gerade recht kommt? Weil sie nämlich genau weiß, was das Ergebnis wäre.

Auch ein Formfehler im Antrag ist nämlich im Zweifelsfall kein Grund, keine Bürgerabstimmung durchzuführen. Außer eben, man will die Abstimmung auf gar keinen Fall.

WAS HINDERT HERRN SCHUSTER DARAN, EINE BÜRGERABSTIMMUNG MIT EINER SEINER MEINUNG NACH ZULÄSSIGEN FRAGESTELLUNG DURCHZUFÜHREN?

Ist das das Demokratieverständnis des Herrn Schuster? Ich fürchte ja, nur dann darf er sich nicht wundern. Die Quittung hat er bei der Gemeinderatswahl erhalten, und die Bundestags- und Landtagswahlen stehen auch noch an.

Bis zum 31.12. dieses Jahres wäre ein Ausstieg der Stadt aus dem Vertrag möglich, wenn es zu erheblichen Kostensteigerungen käme. Komisch, S21 ist das einzige Projekt der Stadt, welches letztens *nicht* als teurer als geplant bezeichnet wurde.
Ich würde jede Wette eingehen, daß es nächstes Jahr (wenn es die Kündigungsmöglichkeit nicht mehr gibt) zu erheblichen Kostensteigerungen kommt.
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RE: Suttgart 21 und das Bürgerbegehren - von b1g - 08. 10. 2007, 08:48
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