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Hallöchen,
neulich habe ich folgendes erlebt:
Der Busfahrer hatte wohl übersehen,dass einer Aussteigen wollte, und hielt nicht an der Haltestelle.Daraufhin hatt sich der Fahrgast dann laut beschwehrt.So weit so gut,doch dann hielt der Busfahrer mitten irgendwo, wo sich garkeine Haltestelle befindet,und ließ den Fahrgast aussteigen.
Frage: Dürfen die überhaupt einfach so irgendwo anhalten und Leute ein/aussteigen lassen?
Irgendwie ist das doch n bisschen komisch.
Viele Grüße aus Möhringen
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(05. 03. 2009, 23:21)_U8_ schrieb: neulich habe ich folgendes erlebt:
Der Busfahrer hatte wohl übersehen,dass einer Aussteigen wollte, und hielt nicht an der Haltestelle.Daraufhin hatt sich der Fahrgast dann laut beschwehrt.So weit so gut,doch dann hielt der Busfahrer mitten irgendwo, wo sich garkeine Haltestelle befindet,und ließ den Fahrgast aussteigen.
Frage: Dürfen die überhaupt einfach so irgendwo anhalten und Leute ein/aussteigen lassen?
Irgendwie ist das doch n bisschen komisch.
Abends nach 21.00 Uhr außerhalb der Innenstadt ja. Ansonsten eigentlich nein.
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07. 03. 2009, 12:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07. 03. 2009, 12:17 von noname.)
Ich hab früher mal erlebt, dass ein kleiner Junge vergessen hat auszusteigen. Mit Tränen in den Augen ist er vor zum Busfahrer gegangen, der ihn dann paar Meter nach der Haltestelle rausgelassen hat - ABER: Er ist zusammen mit dem kleinen Jungen ausgestiegen und hat ihn an der Hand über die Straße begleitet, sodass er dann sicher auf dem Geweg war (die Haltestelle war ~30 Meter entfernt). Sowas finde ich völlig in Ordnung...
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Ne also meines Wissens ist diese Ab 21Uhr Regelung doch nur ein Service von der SSB. Aber das mal vor und nach der Haltestelle ausgestiegen wird erlebe ich häufig. Wie es rechtlich aussieht weis ich nicht, allerdings erzählte mir mal ein befreundeter Busfahrer das er jemanden eigentlich nicht auserhalb der Haltestelle rauslassen darf.
Das ist richtig, die BOKraft verbietet es, Fahrgäste ausserhalb der Haltestellen Ein- und Aussteigen zu lassen. Ebenso ist es verboten, wenn man die Türen schon geschlossen hat und bereits angefahren ist, nochmals die Türen zu öffnen. Denn mit dem Schließen der Türen und dem anschließenden Anfahren hat man die Haltestelle bereits verlassen!
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In BK interessiert das keinen Fahrer
Grüße
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Wie sieht es dann aus wenn die Haltestelle nicht angefahren werden kann oder der Bus die Haltestelle anders anfahren muss?
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09. 03. 2009, 12:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09. 03. 2009, 12:35 von Bahnbär.)
Also ich "durfte" mal 19 min in einem Bus verbringen, weil die Wendeplatte an der Endhaltestelle zugeparkt war und der Busfahrer die Haltestelle nicht anfahren konnte, zumindest nicht auf dem direkten Weg. Mit etwas Rangieren wäre es schon gegangen. So wartete er bis die Platte geräumt war.
Der Fahrer weigerte sich uns ausserhalb der Haltestelle aussteigen zu lassen, er meinte, dann sei er haftbar, wenn was passiert und das Risiko geht er nicht ein. So gesehen verständlich. Nur für die Fahrgäste sehr ärgerlich, kein Kollege verpasst so einen Termin.
Edit: Rechtschreibfehler entfernt
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Aber eigentlich kann der Busfahrer dich doch nicht gegen deinen Willen im Bus festhalten? Das wäre doch dann Freiheitsberaubung?