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Stadtbahn-Unfälle
(11. 02. 2019, 18:33)dt8.de schrieb: Und an den separaten Wendestellen wird ein Unfall dann wie verhindert? Auch da gibt es genügend Spezialisten, die trotz roter Ampel dann wenden.
Ja es wird immer Falschfahrer geben. Wenn man aber bspw. 3 Querungen des Bahnkörpers durch 1 Wendemöglichkeit ersetzt sinkt statistisch das Risiko auf ein Drittel. Es muß ja nicht jede einmündende Nebenstraße zu einer Kreuzung führen. Weniger Querungen würden auch eine Beschleunigung des Bahnverkehrs nach sich ziehen.
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"Dieses Posting nur um Beitrag #151 sichtbar zu machen" (wird langsam zur Gewohnheit, offenbar besonders bei längeren Threads mit über 100 Beiträgen, warum auch immer)
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Und schon wieder ein Unfall mit Fußgängern: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...b7609.html
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S-Münster: Lkw fährt bei rot und crasht in einen 14er
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal...69d08.html
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(12. 02. 2019, 08:57)Mario schrieb:
(11. 02. 2019, 18:33)dt8.de schrieb: Und an den separaten Wendestellen wird ein Unfall dann wie verhindert? Auch da gibt es genügend Spezialisten, die trotz roter Ampel dann wenden.
Ja es wird immer Falschfahrer geben. Wenn man aber bspw. 3 Querungen des Bahnkörpers durch 1 Wendemöglichkeit ersetzt sinkt statistisch das Risiko auf ein Drittel.

Falsch, das Risiko wäre gleich. Durch weniger Querungen verringert sich nicht die Zahl der Verkehrsteilnehmer, die den Bahnkörper queren wollen, sie tun es dann nur an anderer Stelle. Die eine übrigbleibende Querung im Beispiel hat dann den dreifachen Verkehr, womit sich das Drittel wieder verdreifacht und wieder der ursprüngliche Wert entsteht.
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(12. 02. 2019, 22:12)dt8.de schrieb: Falsch, das Risiko wäre gleich. Durch weniger Querungen verringert sich nicht die Zahl der Verkehrsteilnehmer, die den Bahnkörper queren wollen, sie tun es dann nur an anderer Stelle. Die eine übrigbleibende Querung im Beispiel hat dann den dreifachen Verkehr, womit sich das Drittel wieder verdreifacht und wieder der ursprüngliche Wert entsteht.
Ich behaupte trotzdem mal daß es ein Unterschied ist ob es sich um eine einfache (verkehrswidrige) Querung handelt oder ein U-Turn mit Ampel.
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(11. 02. 2019, 22:09)Alt-Schmöckwitz schrieb: Harte Strafen würden Wirkung zeigen. Zum Beispiel 500 Euro, wer durch verbotswidriges Überqueren von Schienen andere gefährdet. Oder Behinderung von Einsatzfahrzeugen!
Aber das geht nur in anderen Staaten. In Deutschland geht so was offenbar nicht.

Hallo,

m. E. ist das ein untauglicher Ansatz. Zum einen ist m. W. auch wissenschaftlich eine abschreckende Wirkung solcher finanzieller Strafen anzuzweifeln. Zum anderen: Mit sowas würde sich der Staat in meinen Augen unglaubwürdig machen. Strafen schrecken insbesondere dann nicht ab, wenn Verstöße nicht sanktioniert werden. Das ist ähnlich wie mit dem Handy: Wenn die Polizei keine Zeit hat, Handytelefonierer, die sie im Verkehr sieht, zu verfolgen und einer Bestrafung zuzuführen, dann haben sie auch keine Zeit, danach zu schauen. Außerdem: Wenns kracht, dann dürfte es sich um gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr handeln, das ist heftig strafbewehrt. Du siehst, wie viele es abschreckt... WENN man mit Strafen was machen möchte, dann m. E. am ehesten mit Führerscheinentzug. Da sind die Leute nämlich wirklich empfindlich, und da nützt auch ein Kredit von der Bank oder die Geldspritze vom Kumpel nichts, weg ist weg. Aber auch da: Wo nicht verfolgt wird, keine Abschreckung.

Viele Grüße

BW 76
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Pencil 
Feuerwehr und Notarzt sind auf schnelle Anfahrtswege angewiesen.
U.a. deswegen kann man Übergänge an eigenen Bahnkörpern nicht beliebig reduzieren.
Oder müsste einige dann aufwendig für Notfallfahrten umrüsten (wie z.B. am Bethesda).
"I muaß dui Stroßaboh no kriaga, denn laufa well i nedd..." >> Dr Wolle

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(13. 02. 2019, 15:54)Micha schrieb: Feuerwehr und Notarzt sind auf schnelle Anfahrtswege angewiesen.
U.a. deswegen kann man Übergänge an eigenen Bahnkörpern nicht beliebig reduzieren.
Oder müsste einige dann aufwendig für Notfallfahrten umrüsten (wie z.B. am Bethesda).
Genau, wie am Bethesda muß man das gestalten.
In der Heilbronner Straße zwischen Wolframstraße und Pragsattel gibt es keine Querungsmöglichkeit. Deswegen ist man mit der Stadtbahn in Nullkommanix vom Hbf am Pragsattel.
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(14. 02. 2019, 18:52)Mario schrieb: In der Heilbronner Straße zwischen Wolframstraße und Pragsattel gibt es keine Querungsmöglichkeit.

Definiere Querungsmöglichkeit.
In Bezug auf dessen Funktion ist das ist für die Autofahrer so nicht richtig, da man mittels der Mia-Seeger-Straße unter der Heilbronner Straße wenden kann. Funktional richtig wäre also:
In der Heilbronner Straße zwischen Wolframstraße und Löwentorbrücke (bzw. Mia-Seeger-Straße) gibt es keine Querungsmöglichkeit.
Es sei denn, Du vergleichst Strecken mit ebensolchen Alternativen zum Richtungswechsel.
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