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U12 Teilabschnitt Hallschlag - Aubrücke
(02. 10. 2017, 14:38)Peter K schrieb: Es fehlen noch die Umlaufschranken um ein "durchschießen" der Fahrräder zu verhindern.

Darüber kann man geteilter Meinung sein.
Man könnte auch sagen, dass die Umlaufsperren die Route für den Radverkehr noch unattraktiver macht.

Während die Route zwischen Hunklinge und der Haltestelle Hallschlag durchaus vernünftig geworden ist (für Stuttgarter Verhältnisse gar überdurchschnittlich) ist die Strecke nach der Haltestelle Hallschlag nicht mehr wirklich zu gebrauchen.
Laut ERA 2010 (das ist eigentlich so ziemlich das Standartwerk für die Radverkehrsplanung), Tabelle 28 dürfte allein das Gefälle (darf nicht über über 3% sein) schon ein Ausschlusskriterium sein.

Eine Umlaufsperre ist laut ERA 2010 Kapitel 11.1.10 sowieso nur ein absolutes Notinstrument, das man so etwas bei einen Neubau einsetzen muss ist absolut suboptimal. Andernorts (z.B. im hier viel gescholtenen Ludwigsburg) schafft man es auch komplett ohne Umlaufsperren auszukommen.
Umlaufsperren sind sowieso relativ problematisch, da sie die Nutzung der Radverkehrsanlage durch Behinderte aussließt. Handbikes, Dreiräder und Tandems können diese in der Regel nämlich nicht passieren, ebensowenig wie Lastenräder und Räder mit Anhänger.

Das Argument "um ein "durchschießen" der Fahrräder zu verhindern" ist zumindest fragwürdig, da kurz vor und nach den Durchlass enge Kurven sind. Und im Gegensatz zur annahme einiger Planer ist der Haupteil der Radfahrer nicht auf Selbstmord aus. Andere Bremsenirichtungen (z.B. rauhes Pflaster, eine Einengung usw) würden dort wohl auch funktionieren.
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Mario,
dein "Mauerwerk" sind Gabionenwände. Dort etwas mit Mörtel anzubringen zeugt wiedereinmal von deiner unendlichen Sachkenntnis, aber sei es drum. Es wäre übrigens auch bei einem fertigen MAuerwerk nicht ganz ohne. Wenn sich tatsächlich die Heerscharen verlaufen, werden sicher Hinweisschilder angebracht.

glx
aus Sicht der Radfahrers sind deine ARgumente richtig. Bitte bedenke aber die beiden folgenden Punkte:
-der Durchlass wurde gemacht, damit Fußgänger den kurzen Weg zum Einkaufszentrum haben. Der Weg ist steiler als 6%. Der Radweg führt über den "langen" Weg aussen rum
-es muss verhindert werden, dass z.Bsp. Kinder dort zu schnell in Richtung Kreuzung unterwegs sind.

Ich gebe dir Recht es ist für Radfahrer unbequem, es ist aber auch nicht für Radfahrer gedacht sondern w.o. beschrieben nur als Fußwegverbindung. Der Hinweis auf die ERA zieht daher nicht. Im übrigen steht auch in der ERA dass örtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen sind. Bei einem Straßenlängsgefälle >6% lassen sich die Forderungen halt nicht erfüllen. Dies ist an dieser Stelle zwischen Hallschlag und Bottroper Straße der Fall. Zum anderen ist die Radwegführung mit dem Radplaner abgestimmt und so genehmigt.
Peter
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(03. 10. 2017, 14:49)Peter K schrieb: Ich gebe dir Recht es ist für Radfahrer unbequem, es ist aber auch nicht für Radfahrer gedacht sondern w.o. beschrieben nur als Fußwegverbindung.
Sicher?
Ich muss zugeben, dass ich da schon seit ein paar Monaten nicht mehr rumgekommen bin, aber das herumfahren um den Wall bedeutet dass der Radverkehr keine gesicherte Querungsmöglichkeit hat. Das recht aktuelle google-earth-Luftbild zeigt eine durchgezogene Linie. Damit wäre nur ein Abbiegen nach rechts erlaubt.

(03. 10. 2017, 14:49)Peter K schrieb: Bei einem Straßenlängsgefälle >6% lassen sich die Forderungen halt nicht erfüllen.
Doch, durch die Wahl einer angemessenen Führungsform. Die 3% aus Tab 28 gelten ja nur für eine gemeinsamme Führung mit den Fußverkehr. Fährt man ein solches Gefälle einfach rollend hinab ist man schnell bei 40km/h. Das man mit solchen Geschwindigkeiten auf Fußwegen nichts verlohren hat ist glaube ich ersichtlich. Die ERA weißt im Kapitel 3.8 ja sogar darauf hin (Entwurfsgeschindigkeit über 30km/h) und empfielt ggf. den Verzicht von getrennten Radverkerkehrsanlagen aus Sicherheitsgründen, wenn die Entwurfs-V nicht gerücksichtigt werden kann.

Eine geeignete Führungsform an dieser Stelle wäre also z.B. die Führung des Radverkehrs auf einen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn gewesen.
Da das Kind nun leider bereits in den Brunnen gefallen ist, sollte die Stadt Stuttgart zumindest das Radverbot auf der Löwentorstraße bergab aufheben (die Fahrbahn ist ja gerade und übersichtlich), ab der Schusterbahnbrücke muss der Radverkehr ja sowieso auch auf der Fahrbahn fahren, insbesondere wenn man unkompliziert weiter nach Hofen will.

(03. 10. 2017, 14:49)Peter K schrieb: -es muss verhindert werden, dass z.Bsp. Kinder dort zu schnell in Richtung Kreuzung unterwegs sind.
Wie gesagt, hier wird schon allein durch die engen Kurven gebremst.
Ich kenne Schulradwege die von mehreren tausend Schülern befahren werden (ja, hier in der Region Stuttgart) und schnurgerade auf ampelgeregelte Kreuzungen zulaufen. Und mir ist nicht bekannt dass diese Kreuzungen irgendeine Unfallhäufungsstelle wären.

(03. 10. 2017, 14:49)Peter K schrieb: Zum anderen ist die Radwegführung mit dem Radplaner abgestimmt und so genehmigt.
Das hat auch keiner bestritten Smile
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(03. 10. 2017, 14:49)Peter K schrieb: dein "Mauerwerk" sind Gabionenwände. Dort etwas mit Mörtel anzubringen zeugt wiedereinmal von deiner unendlichen Sachkenntnis ...
Wenn sich tatsächlich die Heerscharen verlaufen, werden sicher Hinweisschilder angebracht.
Wie soll man Heerscharen erfassen wenn sie ausbleiben? Zeugt von unendlicher statistischer Sachkenntnis Rolleyes
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(03. 10. 2017, 23:27)glx schrieb:
(03. 10. 2017, 14:49)Peter K schrieb: Ich gebe dir Recht es ist für Radfahrer unbequem, es ist aber auch nicht für Radfahrer gedacht sondern w.o. beschrieben nur als Fußwegverbindung.
Sicher?
Ich muss zugeben, dass ich da schon seit ein paar Monaten nicht mehr rumgekommen bin, aber das herumfahren um den Wall bedeutet dass der Radverkehr keine gesicherte Querungsmöglichkeit hat. Das recht aktuelle google-earth-Luftbild zeigt eine durchgezogene Linie. Damit wäre nur ein Abbiegen nach rechts erlaubt.

(03. 10. 2017, 14:49)Peter K schrieb: Bei einem Straßenlängsgefälle >6% lassen sich die Forderungen halt nicht erfüllen.
Doch, durch die Wahl einer angemessenen Führungsform. Die 3% aus Tab 28 gelten ja nur für eine gemeinsamme Führung mit den Fußverkehr. Fährt man ein solches Gefälle einfach rollend hinab ist man schnell bei 40km/h. Das man mit solchen Geschwindigkeiten auf Fußwegen nichts verlohren hat ist glaube ich ersichtlich. Die ERA weißt im Kapitel 3.8 ja sogar darauf hin (Entwurfsgeschindigkeit über 30km/h) und empfielt ggf. den Verzicht von getrennten Radverkerkehrsanlagen aus Sicherheitsgründen, wenn die Entwurfs-V nicht gerücksichtigt werden kann.

Eine geeignete Führungsform an dieser Stelle wäre also z.B. die Führung des Radverkehrs auf einen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn gewesen.
Da das Kind nun leider bereits in den Brunnen gefallen ist, sollte die Stadt Stuttgart zumindest das Radverbot auf der Löwentorstraße bergab aufheben (die Fahrbahn ist ja gerade und übersichtlich), ab der Schusterbahnbrücke muss der Radverkehr ja sowieso auch auf der Fahrbahn fahren, insbesondere wenn man unkompliziert weiter nach Hofen will.

(03. 10. 2017, 14:49)Peter K schrieb: -es muss verhindert werden, dass z.Bsp. Kinder dort zu schnell in Richtung Kreuzung unterwegs sind.
Wie gesagt, hier wird schon allein durch die engen Kurven gebremst.
Ich kenne Schulradwege die von mehreren tausend Schülern befahren werden (ja, hier in der Region Stuttgart) und schnurgerade auf ampelgeregelte Kreuzungen zulaufen. Und mir ist nicht bekannt dass diese Kreuzungen irgendeine Unfallhäufungsstelle wären.

(03. 10. 2017, 14:49)Peter K schrieb: Zum anderen ist die Radwegführung mit dem Radplaner abgestimmt und so genehmigt.
Das hat auch keiner bestritten Smile
Hallo GLX,

ich werde den Punkt mit dem Radverbot auf der Löwentorstraße an den Zuständigen so weitergeben. Beim Radweg ist es ja so wie du beschrieben hast, es ist eine gemeinsame Führung.

Den Punkt mit dem nicht gesicherten Überweg verstehe ich nicht. Der Radfahrer kommt nach umfahren des Walls an der gleichen Stelle an wie wenn er durch den Wall fahren würde. Schau mal bei Tante Google, dort ist die aktuelle Situation ganz gut zu sehen.

Peter
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(04. 10. 2017, 07:58)Mario schrieb:
(03. 10. 2017, 14:49)Peter K schrieb: dein "Mauerwerk" sind Gabionenwände. Dort etwas mit Mörtel anzubringen zeugt wiedereinmal von deiner unendlichen Sachkenntnis ...
Wenn sich tatsächlich die Heerscharen verlaufen, werden sicher Hinweisschilder angebracht.
Wie soll man Heerscharen erfassen wenn sie ausbleiben? Zeugt von unendlicher statistischer Sachkenntnis Rolleyes

Liest du eigentlich was du schreibst, oder hältst du nur aus Prinzip dagegen wenn ich gegen deine tollen Vorschläge etwas schreibe.
Für dich ist es Hobby und da setze ich nicht unbedingt Detailkenntnis voraus. Wenn aber so ein Blödsinn vorgeschlagen wird, dann kann das nicht einfach so im Raum stehen bleiben.
Für dich noch einmal in aller Klarheit. Wenn dort ein realer Bedarf besteht, dann kann ein Hinweis auch nachgerüstet werden. Derzeit gibt es dort keine Ziele die einen Fahrgaststrom erkennen lassen. Es wird nichts gebaut - auch kein Schild - was keinen Sinn macht.
Peter
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(04. 10. 2017, 12:27)Peter K schrieb: ich werde den Punkt mit dem Radverbot auf der Löwentorstraße an den Zuständigen so weitergeben.
Vielen Dank. Smile

(04. 10. 2017, 12:27)Peter K schrieb: Den Punkt mit dem nicht gesicherten Überweg verstehe ich nicht. Der Radfahrer kommt nach umfahren des Walls an der gleichen Stelle an wie wenn er durch den Wall fahren würde.
[Bild: 36788466164_61d729eae2_z.jpg]
ich habe mal ein Panorama von der Stelle gemacht, wo der Seitenweg in die Straße einmündet:
  • Der nicht für den Radverkehr freigegebene Gehweg verbietet es mir nach links auf den Gehweg zu fahren
  • die durchgezogene Mittellinie verbietet es mir nach links auf die Fahrbahn zu fahren
  • das Gehwegschild verbiette es mir nach rechts auf den Gehweg aubzubiegen
  • die einzig legale Fahrtmöglichkeit ist nach rechts auf der Fahrbahn.
Die Gebiete die ich durch rechtsabbiegen erreiche, erreiche ich auf anderen Weg wesentlich besser (z.B. über die Straße "auf der Steig")
Härt sich der Radverkehr an die STVO muss er durch den Durchgang fahren.
[Bild: 23645969208_854aa6fd2f_z.jpg]
Dieser ist auch eindeutig für den Radverkehr freigegeben.
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(04. 10. 2017, 12:27)Peter K schrieb:
(03. 10. 2017, 23:27)glx schrieb: Eine geeignete Führungsform an dieser Stelle wäre also z.B. die Führung des Radverkehrs auf einen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn gewesen.
Da das Kind nun leider bereits in den Brunnen gefallen ist, sollte die Stadt Stuttgart zumindest das Radverbot auf der Löwentorstraße bergab aufheben (die Fahrbahn ist ja gerade und übersichtlich), ab der Schusterbahnbrücke muss der Radverkehr ja sowieso auch auf der Fahrbahn fahren, insbesondere wenn man unkompliziert weiter nach Hofen will.
ich werde den Punkt mit dem Radverbot auf der Löwentorstraße an den Zuständigen so weitergeben.

Als regelmäßiger Nutzer der Löwentorstraße an der Stelle kann ich das Radverbot verstehen. Seit dem Stadtbahnbau ist die Straße verhältnismäßig eng, und gerade die gerade übersichtliche Führung verleitet dort Autofahrer zu unangepasster Geschwindigkeit und riskanten Überholmanövern. Ich würde da als Radfahrer nicht entlang fahren wollen, zumal es Alternativwege gibt.
Auch wenn man da mit dem Rad locker auf 40 km/h käme: nicht jeder Radfahrer fährt so (so Rad zu fahren halte ich eh für lebensmüde), und langsamere (vorsichtig wegen Gefälle) wären für Autofahrer wieder ein Hindernis, mit den Folgen s.o..
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(04. 10. 2017, 20:01)glx schrieb: [Bild: 36788466164_61d729eae2_z.jpg]
ich habe mal ein Panorama von der Stelle gemacht, wo der Seitenweg in die Straße einmündet:
[*]Der nicht für den Radverkehr freigegebene Gehweg verbietet es mir nach links auf den Gehweg zu fahren

Da bin ich mir nicht sicher, denn von unten her kommend ist der Weg für Fahrräder freigegeben. Von oben her stellt sich mir die Frage, ob aus dem Weg herauskommend ein Schild für das Ende der Radbenutzung steht (auf dem Bild sehe ich keines). Auf dem Weg nach unten ist jedenfalls kein Schild, welches die vorherige Erlaubnis der Radnutzung aufhebt, während an der Stelle nach oben hin eben ein reines Fußwegschild kommt. Daher ist von der Logik nach (vorausgesetzt, kein anderes Schild da) der Radweg nach links fortgeführt (da nach rechts explizit nicht erlaubt).
Da das ein eigenständiger Weg ist (baulich von der Straße getrennt) kann hier auch nicht die Pflicht der Nutzung des rechten Gehwegs gelten.

(04. 10. 2017, 20:01)glx schrieb: [*]die durchgezogene Mittellinie verbietet es mir nach links auf die Fahrbahn zu fahren

Ist das so? Alle Regeln, die ich zu durchgezogenen Mittellinien gefunden habe, beziehen sich auf Fahrten auf Fahrbahnen parallel zu diesen Mittellinien. Das wäre hier als Radfahrer nicht der Fall.
Außerdem ist das Überfahren einer durchgezogenen Mittellinie für Zufahrten zu einem Grundstück erlaubt.
Allerdings würde ich auf dem Gehweg weiterfahren, s.o..
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(04. 10. 2017, 20:29)dt8.de schrieb: Als regelmäßiger Nutzer der Löwentorstraße an der Stelle kann ich das Radverbot verstehen. Seit dem Stadtbahnbau ist die Straße verhältnismäßig eng, und gerade die gerade übersichtliche Führung verleitet dort Autofahrer zu unangepasster Geschwindigkeit und riskanten Überholmanövern.
Das ist ein Thema das die Autofahrer betrifft. Wird zu schnell und unngepasst gefahren ist das ein Standort für einen Blitzer.

(04. 10. 2017, 20:29)dt8.de schrieb: Ich würde da als Radfahrer nicht entlang fahren wollen, zumal es Alternativwege gibt.
Es gibt Radfahrer die schöne Wege wollen (die braucht man aber nur bei den Freizeitwegen zu berücksichtigen), es gibt Radfahrer die Wege ohne Autos wollen und es gibt Radfahrer die schnelle Wege wollen.
Das Landesverkehrsministerium spricht schon beim Alltagsverkehr von den Gruppen "Schildkröten" und "Hasen".
Eine gute Verkehrsplanung nimmt zumindest soviel Rücksicht auf die beiden Gruppen, dass beide sich legal bewegen können. Im Idealfall (was logischerweise nicht immer geht) werden auch Angebote an beide Gruppen gemacht.

Prinzipiell hast du jedoch recht, die Führung des Radverkehrs auf der Löwentorstraße wäre auch nicht optimal, ist jedoch wie schon geschrieben nach der Schusterbahnbrücke auch vorgesehen.

Eine korrekte Ausführung die die Belange aller Radfahrtypen berücksichtigt hätte ist nun aber leider nicht mehr ohne weiteres möglich.

(04. 10. 2017, 20:48)dt8.de schrieb: Von oben her stellt sich mir die Frage, ob aus dem Weg herauskommend ein Schild für das Ende der Radbenutzung steht (auf dem Bild sehe ich keines).
Die benutzung eines Gehweg ist IMMER verboten, es sei denn sie ist Ausnahmsweise durch ein Schild legalsiert.
Hier gibt es kein Schild das die Radnutzung erlauben würde, also ist sie verboten.

(04. 10. 2017, 20:48)dt8.de schrieb: Da das ein eigenständiger Weg ist (baulich von der Straße getrennt) kann hier auch nicht die Pflicht der Nutzung des rechten Gehwegs gelten.
Das ist ein im Verkehrsraum der Straße befindlicher Gehweg. Der darf einfach nicht benutzt werden. Wäre eine etwa 2,5m breite Wiese eine klare Abtrennung, könnte man immer auf den Gehweg fahren, wenn nur Längsparker angeordnet sind.

(04. 10. 2017, 20:48)dt8.de schrieb: Außerdem ist das Überfahren einer durchgezogenen Mittellinie für Zufahrten zu einem Grundstück erlaubt.
Das sagt die STVO (Zeile 68, Zeichen 295):
Zitat:3c) Die Fahrbahnbegrenzungslinie darf überfahren werden, wenn sich dahinter eine nicht anders erreichbare Grundstückszufahrt befindet.
Wir haben hier keine Grundstückseinfahrt und selbst wenn, kann man sie ja anders anfahren (durch jeweiliges rechts abbiegen).
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